3 Bauwissen im Antiken Rom

Wilhelm Osthues

Download Chapter

DOI

10.34663/9783945561034-05

Citation

Osthues, Wilhelm (2014). Bauwissen im Antiken Rom. In: Wissensgeschichte der Architektur: Band II: Vom Alten Ägypten bis zum Antiken Rom. Berlin: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.

3.1 Historische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Entwicklung der römischen Architektur

Keine Beschäftigung mit der römischen Architektur kann ein einigermaßen nachvollziehbares Bild ergeben ohne Rekurs auf die römische Geschichte. Rom, in archaischer Zeit eine kleines, von den Etruskern abhängiges Gemeinwesen, hat sich durch seine militärische Expansion praktisch alle Ressourcen erschlossen, über die die Mittelmeerwelt der Antike verfügen konnte – die Materialien, die Arbeitskräfte, die Finanzmittel, und nicht zuletzt das Wissen der besten Architekten seiner Zeit. Ohne diese Expansion wäre die Entwicklung der römischen Architektur, wie sie uns vorliegt, nicht vorstellbar.

Rom hatte aber nicht nur die Machtmittel, die Ressourcen nahezu der gesamten Mittelmeerwelt für sich zu nutzen, es hatte auch die Bereitschaft, kulturelle Leistungen anderer zu adaptieren. Schon Cicero hat offen eingeräumt, dass in weiten Bereichen der Wissenschaft und der Kunst die Griechen den Römern überlegen waren. Ihre Leistungen, etwa im Bereich der Mathematik und Geometrie, seien auf höchstem Niveau und in höchstem Ansehen, „wir dagegen haben uns um diese Kunst nur in soweit gekümmert, als sie beim Messen und Rechnen nützlich ist.“1 Die dritte Quelle, aus der entscheidende Impulse für die Entwicklung der römischen Architektur hervorgingen, waren die Römer selbst, denn die römische Architektur hat ebenso sehr selbst entwickelt wie übernommen. Niemand hat beispielsweise den Römern gezeigt, welches immense bautechnische Potential die Vulkanasche – der pulvis puteolanus – hatte, die gleichsam vor ihrer Haustür lag. Nachdem sie die damit mögliche Herstellung von Beton erlernt hatten, haben sie seine Entwicklungsmöglichkeiten nach und nach ausgereizt, bis hin zu Baukonstruktionen, die im technischen Sinne erst durch die Erfindung des Portlandzements und des Stahlbetons im 19. Jahrhundert übertroffen wurden.

Man kann das alles ablesen an einem der beeindruckendsten Werke der römischen Architektur, dem Pantheon. Die etwa fünfzig Tonnen schweren Säulenschäfte der Vorhalle aus Granodiorit stammen aus Steinbrüchen in der ägyptischen Wüste. Die Formen der Basen, Kapitelle und Architrave der Vorhalle und vieler anderer Bauglieder sind nicht römisch, sondern aus der hellenistischen Architektur übernommen worden. Die Übernahme von Bauformen anderer Kulturen in diesem Umfang, an einem zentralen Bau des Herrscherhauses in der Hauptstadt, wäre in jeder anderen der antiken Hochkulturen vollkommen undenkbar gewesen. Und doch ist die Vorhalle nur der monumentale Eingang zu einem Kuppelsaal, dessen Dimensionen und dessen technische Konstruktion ohne Vorbild in der antiken Welt sind. Wie das Werk, so der Architekt, könnte man meinen, wenn man bedenkt, dass Apollodor ein in Syrien geborener Grieche war, der die genuin römische Technik des Betonbaus bis an die Grenzen ihrer Möglichkeiten beherrschte.

Um die hiermit nur angedeuteten Hintergründe der römischen Architekturentwicklung darstellen zu können, soll im Folgenden zunächst ein kurzer Abriss der staatlichen Entwicklung und Expansion Roms gegeben werden, in dem die Bezüge zur Architekturentwicklung angesprochen sind.2

3.1.1 Gründung der Stadt Rom und Königszeit

Die Gründung Roms und die früheste Phase des römischen Stadtstaates, die man nach der Verfassung die ,Königszeit‘ nennt, lässt sich historisch kaum nachzeichnen. Schon die antiken römischen (und nicht-römischen) Historiker trafen hier auf größte Schwierigkeiten, weil die römische Historiographie erst im 2. Jh. v. Chr. einsetzt, also rund ein halbes Jahrtausend nach dem von Varro angegebenen, später kanonisch gewordene Gründungsdatum der Stadt 753 v. Chr. (die Zählung ab urbe condita).

Die archäologisch nachweisbar ältesten, früheisenzeitlichen Siedlungsreste der Stadt stammen aus dem 10. und 9. Jh. v. Chr. Sie liegen auf dem Palatin (die Roma quadrata der antiken Überlieferung). Bezugspunkt der Ansiedlung war sicher, dass der Tiber in der Nähe der Siedlung wegen der Tiberinsel relativ leicht überquert werden konnte. Wohl bald darauf wurde der Esquilin besiedelt, und in den folgenden Jahrhunderten zunächst der Quirinal, dann das Tal, in dem später das Forum lag. Mit der Besiedelung der Täler in Zusammenhang steht eines der ersten größeren Bauprojekte der Römer, die Anlage des Kanalsystems, mit dem die ursprünglich sumpfigen Flächen zwischen den Hügeln trockengelegt wurden. Die Anlage dieses Cloaca Maxima genannten, später vielfach erweiterten Abwassersystems – von dem einige Abschnitte noch heute genutzt werden – wird dem aus Etrurien stammenden, fünften römischen König Tarquinius Priscus (um 600 v. Chr.) zugeschrieben. Nicht nur politisch, auch kulturell waren in dieser Zeit die Etrusker die Hegemonialmacht, von der die Römer vieles übernahmen. Neben den frühen Architekturformen sind dies insbesondere das etruskische Zahlensystem und die Schrift, die ihrerseits aus einem frühen griechischen Alphabet abgeleitet worden ist. Die Vertreibung der letzten Königs, Tarquinius Superbus, der Tradition nach 509 v. Chr., und die Einführung der Republik dürften gleichbedeutend sein mit der Loslösung Roms aus dem etruskischen Herrschaftsgebiet. Der kulturelle Einfluss blieb aber weiterhin wirksam. So war auch der frühe römische Tempel – d. h. der römische Tempel aus der Zeit vor der Überformung durch Einflüsse des Hellenismus in Italien – im wesentlichen ein etruskischer Typus.

3.1.2 Die frühe Republik

Im Gefolge der Vertreibung des letzten römischen Königs bildeten sich die Eckpfeiler der römischen Verfassung aus: An der Spitze des Staates standen seither zwei jährlich gewählte Konsuln, zunächst aus dem Kreis der patrizischen Nobilität. In diese Periode fallen die sog. Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern, in denen die Rechte der Plebs schrittweise, aber nachhaltig erweitert wurden durch die Einrichtung des Volkstribunats und die Zulassung von Plebejern zu praktisch allen politischen Ämtern. Später folgte die Anerkennung der Beschlüsse der Volksversammlung durch den Senat (Lex Hortensia von 287 v. Chr.).

Abb. 3.1: Expansion Roms in Italien bis zum Beginn des 2. Jhs. v. Chr. (Wikipedia, Javierfv1212).

Abb. 3.1: Expansion Roms in Italien bis zum Beginn des 2. Jhs. v. Chr. (Wikipedia, Javierfv1212).

Außenpolitisch fallen in diese Phase die ersten Kämpfe Roms, die den Rahmen inneritalischer Auseinandersetzungen überschreiten. Am Anfang stand jedoch zunächst der Einfall der Kelten aus dem Norden, die unter ihrem Führer Brennus eine Allianz aus etruskischen und römischen Kontingenten vor der Stadt schlugen, und sie anschließend eroberten und plünderten (ca. 390–387). In den folgenden rund achthundert Jahren wurde die Stadt nie wieder erobert. Der nächste nicht-italische Gegner Roms dieser Zeit war der nordwestgriechische König Pyrrhos, den die süditalische Griechenkolonie Tarent zur Hilfe gerufen hatte. Seine Siege gegen das römische Aufgebot in den Kampagnen zwischen 280 und 275 v. Chr. blieben allerdings ohne strategischen Wert (,Pyrrhossiege‘), zumal der Krieg im Endergebnis den Römern erhebliche Mengen an Beute einbrachte. Verwandt wurde sie unter anderem zur Finanzierung des Anio Vetus, der zweiten großen Frischwasserleitung, die in die Stadt führte.

Wesentlich nachhaltiger als diese spektakulären, existenzgefährdenden militärischen Abwehrkämpfe Roms auf gleichsam internationaler Bühne waren die regionalen Offensivaktionen Roms. Auch wenn es sich um eine Vielzahl vergleichsweise begrenzter, und zudem oft langwieriger Kampagnen handelt, so sind es doch gerade diese Initiativen, die auf Dauer Roms Machtbasis substantiell erweitern: Die Kämpfe gegen die Sabiner, Etrusker und vor allem die Samniten (343 bis 282 v. Chr.) brachten Rom die langfristige Kontrolle über Mittelitalien ein (Abb. 3.1). Rom begnügte sich dabei nicht wie Pyrrhos oder die Kelten mit Ruhm und Beute, sondern entwickelte auf Basis dieser Siege ein System von Annexionen, neu gegründeten (Militär-) Kolonien und ungleichen ,Bündnissen‘ mit unterworfenen Völkern und Staaten, die der Stadt vor allem eine erhebliche Steigerung ihres militärischen Aufgebots ermöglichten. Rom hat in der Folgezeit davon sehr wirksam Gebrauch gemacht.

3.1.3 Die mittlere Republik

Während die Zeit bis zum Ende der Pyrrhoskriege Rom die fast vollständige Beherrschung Italiens einbrachte, ist die folgende Epoche – die man bis zum Beginn der Bürgerkriege 133 v. Chr. rechnet – die Zeit, in der Rom zum ,global player‘ aufstieg und die großen Mächte der Mittelmeerwelt, die Republik Karthago im Westen und die hellenistischen Königreiche im Osten, besiegte. Wiederum brachte es die Gebiete der Besiegten schrittweise, schlussendlich aber auf Dauer unter seine Kontrolle.

Die Kämpfe mit Karthago in den drei punischen Kriegen zwischen 264 und 146 begannen als Auseinandersetzung um das im Osten griechische und im Westen punische Sizilien. Rom setzte am Beginn dieser Periode erstmals eine eigene Kriegsflotte ein. Der zweite Krieg brachte Rom an den Rand einer Niederlage durch Hannibal. Der dritte endete mit der offen angestrebten, und dann auch durchgeführten Zerstörung Karthagos als Staat und Stadt. Das karthagische Stammland wurde zur römischen Provinz, wie schon nach dem zweiten Krieg sein Besitz im westlichen Spanien.

Bereits während des zweiten punischen Kriegs begannen die Auseinandersetzungen mit dem griechischen Osten, und zwar wegen eines Bündnisses zwischen Hannibal und dem makedonischen König Philipp V. Wenige Jahre nach dem Ende des Hannibalkrieges besiegten die Römer 197 v. Chr. das makedonische Aufgebot. Der römische Feldherr Flamininus erklärte im darauf folgenden Jahr bei den isthmischen Spielen nahe Korinth alle Griechen für frei – womit aus römischer Sicht allerdings nur das Ende der makedonischen Hegemonie über eine große Zahl formal freier Poleis gemeint war. Bereits fünfzig Jahre später hatten alle griechischen Groß- und Mittelmächte ihre Autonomie verloren. Die einzig verbliebene hellenistische Großmacht des Ostens, das ptolemäische Ägypten, begab sich mehr oder minder freiwillig unter die Hegemonie Roms, und liefert vor allem große Mengen des dringend benötigten Getreides an Rom.

Rom war nun die führende Macht im Osten wie im Westen. Illustriert wird das durch eine berühmt gewordene Episode: Als im 6. syrischen Krieg 169 v. Chr. der Seleukidenkönig Antiochos IV. Epiphanes das mit Rom verbündete Ägypten angriff, forderte ihn der römische Gesandte Gaius Popilius Laenas ultimativ zum Rückzug auf. Als Antiochos auf Zeit zu spielen versuchte, zog Laenas mit seinem Stock einen Kreis um den König in den Sand, und bedeutete ihm, sich über Krieg oder Frieden mit den Römern zu entscheiden, bevor er den Kreis verlassen würde. Antiochos, sicherlich eingedenk der katastrophalen Niederlage seines Vater gegen die Römer bei Magnesia 188 v. Chr., zog daraufhin mit seinem Heer ab. Der Krieg war damit beendet, ohne dass Rom seine Militärmacht überhaupt einzusetzen brauchte.

Vor allem die großen Eroberungen Roms im Osten, aber auch schon vorher die Unterwerfung der unteritalischen und sizilischen Griechenstädte, haben die Kultur, und damit nicht zuletzt die Architektur Roms nachhaltig verändert. Rom flossen als Kriegsentschädigung von den Besiegten teilweise enorme Summen zu, die die finanziellen Möglichkeiten der Stadt auch im Bauwesen erheblich erweitern. Vor allem aber hellenisiert sich Rom zumindest in bestimmten Bereichen viel stärker, als die eroberten Gebiete sich romanisierten: Von seinen Feldherrn geraubte Kunstwerke wurden in großer Zahl der Bevölkerung auf den Triumphzügen präsentiert, Bauten wurden abgetragen, deren Bauglieder für öffentliche Gebäude bei der Anlage von privaten Villen wiederverwendet wurden. Nicht nur Kunstwerke, auch Künstler, Philosophen und andere Intellektuelle wurden von den Feldherren mehr oder minder freiwillig in die Stadt gebracht. Generäle finanzierten aus der Beute nicht nur öffentliche Bauten, sondern engagieren auch Architekten aus dem Osten.3 Teile der römischen Nobilität nahmen – zum Verdruss konservativer Römer wie Cato d. Ä. – aktiv an der Hellenisierung Roms teil. Schon Fabius Pictor, Sohn eines Konsuls, aktiver Offizier und Senator, schrieb die erste bekannte Geschichte Roms auf griechisch. Der Geschichtsschreiber Polybios, als Geisel des Archäerbundes nach Rom gekommen, erhielt Zutritt zum sog. Scipionenkreis um die Brüder, die die Kriege gegen Hannibal und Antiochos den Großen erfolgreich beendet hatten. Selten hat ein militärisch erfolgreicher Staat von den Besiegten soviel übernommen wie Rom.

3.1.4 Späte Republik

Die Zeit ab 133 v. Chr. war im wesentlichen die Zeit der inneren ,Krise der Republik‘, die sich zu den großen Bürgerkriegen ausweitete, die nicht auf Rom beschränkt beschränkt blieben, sondern fast den gesamten Mittelmeerraum erfassten. Die Kriege führen zur Aushöhlung des alten Systems, in dem die Nobilität – letztlich etwa dreihundert Familien – die Macht zeitlich begrenzt an ihre Mitglieder vergab, zugunsten der Macht von Einzelpersonen mit militärischem Imperium, deren Macht im Kern auf der Loyalität der von ihnen befehligten Truppen basierte. Sie endeten mit der Errichtung der Monarchie durch Augustus im Gefolge seines Sieges über Marcus Antonius 31 v. Chr. bei Actium.

Die Krise der Republik war insgesamt gesehen, trotz des Niedergangs der politischen Institutionen und der menschlich wie materiell enormen Kosten, keine Phase der Stagnation oder gar des Rückschritts der Architekturentwicklung. Das hat verschiedene Gründe. Auf die Stadt Rom selbst bezogen bedeutete die Konzentration der politischen Macht in der Hand von Einzelpersonen, dass diese weitgehend frei über die nach wie vor beachtlichen finanziellen Ressourcen des Staates verfügen konnten. Ob nun Sulla, Pompeius oder Caesar, jeder von ihnen versuchte nicht zuletzt durch Bauten, und teilweise ganze Bauprogramme, öffentlich unter Beweis zu stellen, wie sehr die Stadt von der eigenen Herrschaft profitierte. Pompeius beispielsweise setzte den in früherer Zeit vom Senat aus Gründen der ,Gefährdung der Sitten‘ abgelehnten Bau eines permanent bespielbaren Theaters aus Stein durch. Mit Caesar begann der Bau komplexer Ensembles in Rom – die Anlage von architektonisch gestalteten öffentlichen Plätzen im Zentrum der Stadt, die die späteren Kaiserforen vorwegnahmen. Solche als Ensemble geplanten Anlagen kannte man bisher nur aus dem hellenistischen Osten, und dort auch nur in kleinerem Maßstab.

Aus der auf die Heere gestützten Macht von Einzelpersonen resultierte noch ein anderer Impuls für das Bauen, der sich außerhalb Roms niederschlug: Die großen Generäle gelten in ihren Heeren nicht nur als Befehlshaber, sondern auch als persönlich verantwortlich für die Versorgung ihrer Soldaten, deren langjährige Dienstzeit ihnen nicht ermöglichte, sich eine eigene Existenz für die Zeit nach dem Militärdienst aufzubauen. Die Versorgung der Veteranen führte daher zur Anlage neuer Städte auf öffentlichem Land in Italien, die einen ganz anderen Charakter hatten als die frühen Koloniestädte, die primär die Herrschaft Roms in erst kurz zuvor eroberten Territorien sichern sollten.

Ein dritter Impuls ging von der fortschreitenden Provinzialisierung eroberter Gebiete außerhalb Italiens aus. Diese Gebiete waren steuerpflichtig, was in Rom durch die Verpachtung des Steuerrechts an private Gesellschaften (societates publicanorum) organisiert wurde. Die daraus zu erzielenden, enormen Gewinne bedeuteten, dass nicht nur die Generäle im Wege der Kriegsbeute von den Provinzen profitierten, sondern auch Angehörige des sog. Ritterstandes (ordo equester), da Angehörige der Senatsaristokratie von solchen Geldgeschäften ausgeschlossen blieben. Zu ihren Kreisen gehören auch viele der Großgrundbesitzer, die die versklavten Kriegsgefangenen aufkauften und auf ihren Latifundien einsetzten. Der private Reichtum, der auf diese Weise entstand, wurde nicht zuletzt für die Anlage von Landhäusern genutzt, deren Bau- und Ausstattungsluxus ein bisher unbekanntes Niveau erreichte: Schon Varro erwähnt beispielsweise Villen am Meer, deren Fischteiche durch eigens angelegte Tunnel mit Meerwasser versorgt wurden.

3.1.5 Prinzipat

In der ersten Phase der Kaiserzeit erreichte das Imperium seine größte Ausdehnung mit der Eroberung Britanniens unter Claudius und Daciens (Rumänien) unter Traian. Unter dessen Nachfolger Hadrian begann eine neue Phase, in der die Grenzsicherung zur dominieren Aufgabe des Heeres wurde. Die innenpolitische Lage destabilisierte sich ab dem späten zweiten Jh. n. Chr. Die Legionen bestimmten ab dieser Zeit die Politik des Reiches nahezu vollständig, ablesbar nicht zuletzt an über fünfzig sog. Soldatenkaisern in weniger als achtzig Jahren, die ihre Macht allein auf ihren Einfluss in den Heeren gründeten.

Rom selbst entwickelte sich in den ersten beiden Jahrhunderten unserer Zeitrechnung zu der Großstadt, die die noch erhaltenen Ruinen bezeugen. Schon Augustus ging mit großer Energie nicht nur Neubauprojekte an, sondern auch die gravierenden Infrastrukturprobleme, die das unkontrollierte Wachstum der Hauptstadt während der späten Republik mit sich gebracht hatte. Zum Problem geworden war vor allem das Frischwasserversorgung und das Abwassersystem, sowie auch die fatale Entwicklung der Wohnbebauung, da Brände der durch das Aufsetzen immer höherer Geschosse auf die in Lehmziegelbauweise errichteten städtischen Mietshäuser kaum unter Kontrolle gebracht werden konnten. Nero versuchte später den großen Brand von 64 n. Chr. zu einer Restrukturierung den Zentrums zu nutzen.

Die Zeit etwa bis zum Ende des zweiten Jhs. n. Chr. ist zugleich die Phase, in der die römische Kultur und Architektur sich in nahezu allen großen Städten des Reichsgebietes durchsetzte. Das Straßensystem und die vollständige Kontrolle der Seewege im Mittelmeer ermöglichte es, je nach Anspruch, Mitteln und Bedarf im gesamten Reich Bauten auf annähernd stadtrömischem Niveau zu errichten. Eine ähnliche Homogenisierung der Architekturentwicklung im gesamten Mittelmeerraum, und teilweise darüber hinaus (Frankreich, England, Süd- und Westdeutschland) hat es nie zuvor, und auch lange danach, nicht gegeben.

Das Prinzipat war zudem die Zeit der großen Innovationen. Das gilt für die Gebäudetypen wie die Bautechnik gleichermaßen. Beides hängt unmittelbar zusammen: Durch die Entwicklung und Beherrschung des Betons und der Wölbtechniken wurde es möglich, Bauten von enormem Volumen und Räume mit von bis dato unbekannten Spannweiten, in vergleichsweise kurzer Zeit zu realisieren. Zudem konnten nun Brücken gebaut werden, von denen einige selbst die Lasten des neuzeitlichen Verkehrs tragen. Auch der Bau von einigermaßen brandsicheren Mietshäusern mit bis zu fünf oder sechs Geschossen gehört in diesen Kontext.

3.1.6 Dominat – die Spätantike

Mit der Ausbildung des Dominats, d. h. mit den gelegentlich als ,Zwangsstaat‘ apostrophierten Reichsreformen unter Diocletian (284–305 n. Chr.), reagierte das Imperium vor allem auf den sich immer mehr verstärkenden Druck auf die Reichsgrenzen. Diesem Zweck dienten eine ganze Reihe von Maßnahmen, die im Kern die Hebung des Steueraufkommens und die Begrenzung inflationärer Tendenzen im Gefolge der Krise der Reichsfinanzen bewirken sollten. Hierzu gehörte z. B. durch das reichsweit geltende Höchstpreisedikt Diocletians. Militär- und Zivilsektor des Staatsapparates wurden getrennt, die Leitung des Staates auf zwei Kaiser aufgeteilt, denen zwei präsumptive Nachfolger beigeordnet wurden (,Caesaren‘). Diesen Reformen verdankte etwa Trier seinen Status und Ausbau als Kaiserstadt (Augusta Treverorum). Konstantinopel als Kaiserstadt Konstantins revidierte das Teilungskonzept aber bereits wieder, und wurde letztlich zum Zentrum des späteren oströmischen Reiches (Byzanz).

Bedingt vor allem durch die nahezu permanente Überlastung der Wirtschaft durch die immensen Kosten der Grenzverteidigung gegen die beginnende Völkerwanderung, ist in vielen Bereichen der inneren Zerfall des spätantiken Reiches beobachtbar. Das gilt jedoch nicht pauschal für die Architekturentwicklung. Zwar ist der Verfall vieler großer Bauwerke, und auch die nicht mehr ausreichende Instandhaltung der Infrastruktur konstatierbar, doch zeigten die Baumeister dort, wo entsprechende Ressourcen aufgewendet werden konnten, noch immer ihr technisches Können. Dem Verfall der alten Tempelbauten stehen die Neubauten christlicher Kirchen- und kaiserlicher Profanbauten gegenüber, die vor allem die Beherrschung des Bauens von Räumen mit großen Spannweiten in Holz und Stein belegen. Fassbar ist die Krise aber auch bei diesen Projekten, denn für deren Ausstattung plünderte man häufig ältere Bauten. Die Verwendung von Baugliedern älterer Gebäude an Neubauten (Spolien), die mit dem Verlust von handwerklichem Wissen und Können einhergingen, wurde auch nach der Auflösung des römischen Reiches noch jahrhundertelang fortgesetzt.

3.2 Bauverwaltung

3.2.1 Öffentliches Bauen – die Republik

Die Organisation staatlicher Bauvorhaben

Obwohl Rom in republikanischer Zeit sehr umfangreiche Bauprojekte durchgeführt hat – erwähnt sei hier nur das System der Frischwasserleitungen Roms mit einer Gesamtlänge von seinerzeit bereits über 200 Kilometern – und obwohl Rom, Polybios zufolge, für das Bauen mehr Geld ausgab als für alle anderen Bereiche des Staates, hat die Republik niemals eine eigenständige Baubehörde eingerichtet. Ebensowenig gab es öffentliche Baubetriebe. Die Projektleitung war Teil des Aufgabengebietes der regulären Magistraturen,4 und wurde durch Vergabe von Werkverträgen an private Unternehmer realisiert. Das Vergaberecht waren nicht bauspezifisch, die Vertragsform (locatio conductio) dieselbe wie bei vielen privaten Rechtsgeschäften. Grundsätzlich entsprach diese Verfahrensweise im Bauwesen der allgemeinen Struktur des römischen Staatswesens: Rom war – wenn man es so forumlieren darf – ein Prototyp des ,schlanken Staates‘. Öffentliche Aufgaben wurden in einem Umfang an die Privatwirtschaft delegiert, wie ihn heute selbst neoliberale Theoretiker nicht fordern würden. Erinnert sei hier nur an die schon angesprochene Privatisierung des Steuereinzuges, und selbst die Fütterung der kapitolinischen Gänse wurde als Werkvertrag vergeben. Autonome Körperschaften als Träger von Bauprojekten wie Vorstände von Heiligtümern, Priesterschaften u. ä. hatten nicht die Bedeutung wie im griechischsprachigen Osten.

Vor allem während der frühen und mittleren Republik lagen die meisten großen Bauvorhaben, aber auch die Instandhaltung der öffentlichen Gebäude und der Infrastruktur, in der Hand der beiden Zensoren (censores). Die Zensur als eigenständige Magistratur höchsten Ranges war bereits im 5. Jh. v. Chr. geschaffen worden.5 Sie bestand bis zu ihrer Abschaffung 22 v. Chr. durch das Kaiserhaus unter Augustus.6 Besetzt wurde das Amt wie das Konsulat mit jeweils zwei Amtsinhabern, die in der Regel vorher das Konsulat innegehabt hatten. Eine Wiederwahl der Zensoren war im allgemeinen nicht möglich. Die Amtszeit der Zensoren folgte nicht der üblichen Annuität der Magistraturen, sondern hatte einen eigenen Rhythmus: Gewählt wurden die Zensoren alle fünf Jahre,7 ihre Amtszeit betrug jedoch nur achtzehn Monate. Danach blieb das Amt vakant. Dieser Rhythmus, der für die Leitung großer Bauvorhaben offensichtlich problematisch sein konnte (s. u.), erklärt sich durch die Kernaufgaben des Amts, die nur periodisch wahrzunehmen waren: der alle fünf Jahre durchzuführende – namensgebende – Census, d. h. die Führung der Bürgerliste, die Vermögensschätzung und die Erhebung der entsprechenden Vermögenssteuer (tributum), sowie das jeweils zum Ende einer Amtsperiode durchzuführende lustrum, ein Reinigungsopfer der Zensoren für das gesamte Volk. Weiter gehörte zu den Aufgaben der Zensoren die Aufsicht über die Sitten, die auch eine Rolle spielte bei der Festlegung der Liste der Angehörigen des Ritterstandes und der Senatsmitglieder. Angelagert an diese Kernfunktionen waren Aufgaben der Verwaltung von Staatsbesitz, die wie die Baumaßnahmen auf Auktionen öffentlich an Privatunternehmer vergeben wurden, wie beispielsweise Landnutzung, Schürfrechte, Zölle und anderes. Zu den baubezogenen Aufgaben gehörte zudem das entsprechende Aufsichtsrecht, womit insbesondere das illegale Bebauen von öffentlichem Land und das Anzapfen von inner- und außerstädtischen Frischwasserleitungen für den privaten Gebrauch verhindert werden sollte.

Denn Zensoren bekamen, soweit erkennbar, ein Budget per Senatsbeschluss zugewiesen.8 Die Summen konnten enorm sein: Livius17 berichtet, dass den Zensoren für das Jahr 179 v. Chr. die gesamten vectigalia – d. h. alle regulären Einkünfte des Staates mit Ausnahme der Vermögenssteuer – zugewiesen wurden, womit dann unter anderem die Basilica Aemilia errichtet wurde.9 Für das Jahr 169 v. Chr. erhielten sie die Hälfte der Steuern.10 Zu den wichtigsten nicht-regulären Einnahmen, die der Senat den Zensoren zuweisen konnte, zählte die Kriegsbeute. So wurde das zweite große Aquaedukt, der Anio Vetus, aus der Beute des Krieges gegen Pyrrhos finanziert.11 Auch das dritte, die Aqua Marcia, wurde mit Beute bezahlt, die aus den Kriegen gegen den Archäerbund und gegen Karthago stammte. Weitere Finanzquellen waren Strafzahlungen oder Konfiskationen bei römischen Bürgern.12 Das Zuschießen von Eigenmitteln des Amtsinhabers – wie bei den Ädilen üblich, die für die Ausrichtung von Spielen zuständig waren – spielte bei den Zensoren anscheinend kaum einen Rolle.

In der Verwendung der zugewiesenen Mittel waren die Zensoren relativ frei, doch behielt der Senat sich ein letztinstanzliches Entscheidungrecht vor.13 Das zeigt sich beispielsweise an einem Senatsbeschluss, der dem Zensor Gaius Cassius Longinus 155 oder 154 v. Chr. den Bau eines permanenten Theaters aus Stein gegenüber dem Palatin – anstelle der üblichen, nur temporär aufgebauten Holzbauten – untersagte.14 Auch konnte der Senat von den Zensoren ausgefertigte Verträge durch Mehrheitsbeschluss annullieren, und schließlich konnten Zensoren, wie alle anderen Magistrate auch, wegen ihrer Amtsführung nach Ablauf der Amtsperiode belangt werden.

Zu den bekannten frühen Bauprojekten der Zensoren gehört die Errichtung der ersten bekannten Stadtmauer Roms im Jahre 378 v. Chr.15 und der Bau der Via Appia von Rom nach Capua, sowie der Aqua Appia, der ältesten der großen Wasserleitungen 312 v. Chr.16 Der älteste aus den Quellen überhaupt bekannte Bau der Zensoren war die Errichtung ihres Amtslokals, der villa publica, auf dem Marsfeld.17 Hier wurden die Rechnungsbücher geführt und aufbewahrt, und hier arbeiteten die Schreiber und andere Hilfskräfte, die die Zensoren bei ihrer Arbeit unterstützten.18 Ob darunter Architekten waren, ist nicht bekannt. Die Indizien dafür sind ambivalent (s. u.).

Die Zuweisung der Bauaktivitäten an die Zensoren war mit verschiedenen Problemen verbunden. Unmittelbar evident ist die Diskrepanz zwischen Amtsperiode und Bauzeit bei Großprojekten, die vor allem für die großen Wasserleitungsprojekte belegt ist. Die rein formal naheliegende Lösung, einen Bau wegen der zwischenzeitlichen Vakanz unter Leitung des Nachfolgers zu vollenden, ist nur ausnahmsweise nachweisbar für den Bau einer Tiberbrücke.19 Stattdessen wurde schon früh improvisiert. Beim Bau der Aqua Appia gelang es dem Zensor Appius Claudius Caecus nur dadurch, den Bau unter seiner Leitung zu vollenden, dass er gegen die Gepflogenheit am Ende der Amtsperiode einfach nicht zurücktrat – wodurch er, zum großen Verdruss seines Kollegen, allein seinen Namen mit dem berühmten Bauwerk verbinden konnte.20 Eine andere, gleichsam institutionalisierte Form der Improvisation, auf die auch in anderen Zusammenhängen immer wieder zurückgegriffen wurde, war die Einsetzung von projektbezogenen Kommissionen. Schon der Anio Vetus aus dem frühen dritten Jahrhundert wurde unter Leitung einer Kommission vollendet, in der eines der Mitglieder ein ehemaliger Zensor war.21 Solche Kommissionen, die auch für Neubauprojekte eingesetzt werden konnten, wurden einfach nach der Zahl ihrer Mitglieder benannt und eine Aufgabenbezeichnung angefügt (z. B. duumviri aedi locandae = Zwei-Männer-Kommission zur Vergabe und Abrechnung von Aufträgen für den Tempelbau). Eine andere Lösung war, Beamte niederen Ranges, die im normalen Jahresbeamtentum tätig waren, für die Vollendung heranzuziehen. Infrage kamen hierfür vor allem die schon genannten Ädilen, die im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktionen in der Stadt22 auch für die Tempel zuständig waren, so dass sie mit baulichen Maßnahmen ohnehin befasst waren. Neben Fortführungen23 sind schon relativ früh auch Neubauprojekte überliefert, die die Ädilen selbständig geleitet haben.24 Ebenso haben Prätoren nach Ende ihrer Amtszeit Bauprojekte fortgeführt.25 Spätestens mit der sog. Krise der Republik im 1. Jh. v. Chr. löste sich die feste Bindung der Bauleitung an bestimmte Ämter weitgehend auf, so dass nahezu alle höheren Magistraturen Bauprojekte initiierten und durchführten. Gerade die großen Bauprogramme wurden, wie eingangs erwähnt, relativ losgelöst von den Ämtern von den mehr oder minder beherrschenden Einzelpersönlichkeiten der Epoche durchgeführt: Sulla, Pompeius und Caesar bauten in großem Stil und unabhängig davon, welche Ämter sie jeweils gerade innehatten – eine Entwicklung, die die spätere Bindung nahezu aller Großprojekte an das Kaiserhaus bereits einleitete. Bedingt war diese Entwicklung zunächst vor allem durch die ältere Tradition, Befehlshabern in auswärtigen Kriegen, die der Stadt große Mengen an Kriegsbeute eingebracht hatten, de facto ein Verfügungsrecht über Teile der Beute einzuräumen.26

Die Probleme des regulären, von den Zensoren geleiteten Bauens beschränkten sich nicht allein auf den Bereich der Organisation. Phasenweise eine erhebliche Rolle spielen Interessenkonflikte. Der naheliegende Gegensatz zwischen staatlichen Repräsentanten, die möglichst wirtschaftlich mit den ihnen zugewiesenen Mitteln umgehen sollten, und den privaten Bauunternehmern, die an möglichst hohen Gewinnmargen interessiert waren, wurde im republikanischen Rom dadurch verschärft, dass zumindest die Unternehmer mit großen Betrieben und großem Vermögen selbst der Oberschicht angehörten. Sie konnten dadurch potentiell Einfluss auf die Entscheidungen der zentralen politischen Institutionen – Senat und Volkstribunat – nehmen, auch wenn sie dem Senat und dem Tribunat nicht selbst angehören konnten.27 Die Möglichkeiten, eine Opposition gegen die Zensoren zu organisieren, bot sich im übrigen auch dadurch, dass Zensoren, die bei der Vergabe von Verträgen rigoros das staatliche Interesse verfolgten, oft auch beim Census relativ strikt verfuhren, indem sie etwa wegen ihres Lebenswandels Mitglieder aus dem Senat ausschlossen oder Angehörigen des Ritterstandes das staatliche ,Ritterpferd‘ strichen. Bei einem solchen Konflikt 184 v. Chr. gelang es den publicani 28 unter Führung des Titus Flamininus im Senat die Annullierung sämtlicher Verträge durchzusetzen, die der ältere Cato und sein Amtskollege vergeben hatten. Zu den Projekten, die Cato vergeben hatte, gehörte auch der Bau der nach ihm benannten Basilica Porcia, einer Versammlungs- und Gerichtshalle, die das erste belegbare Exemplar dieses Bautyps in Rom war. Zudem sollte Cato eine Strafzahlung von zwei Talenten auferlegt werden. Cato konnte die Annullierung der Verträge nicht verhindern, wohl, dass die publicani, die hinter dem Senatsbeschluss standen, die Verträge zu profitableren Konditionen übernehmen konnten: Er verfügte als Zensor, dass nur diejenigen Unternehmer bei der erneuten Auktion bieten durften, die sich bereits an der ersten Auktion beteiligt hatten. Entsprechend wurden die Verträge von den früheren Bietern zu für sie nur unwesentlich günstigeren Konditionen erneut ersteigert.29

Zu einem ähnlichen Konflikt kam es 169 v. Chr. in der Amtszeit der Zensoren C. Claudius Pulcher und Ti. Sempronius Gracchus, in der unter anderem die Basilica Sempronia am Forum Romanun gebaut wurde30. Die Zensoren hatten bestimmt, dass alle publicani, die an den Ausschreibungen der vorangegangenen Zensur teilgenommen hatten, in ihrer Amtszeit von den Auktionen ausgeschlossen wurden. Was die Zensoren dazu bestimmt hatte, ist nicht bekannt, aber man wird wohl annehmen dürfen, dass der Abschluss von für den Staat ungünstigen, für die Unternehmer ungewöhnlich lukrativen Verträgen der Hintergrund war. Die publicani versuchten zunächst, Widerstand im Senat zu organisieren, scheiterten damit jedoch. Daraufhin brachten sie einen Volkstribunen dazu, die Zensoren vor der Volksversammlung anzuklagen. Das Verfahren endete mit einem knappen Freispruch für die Zensoren. Auf die umgekehrte Problematik, d. h. die Möglichkeiten der bauleitenden Beamten, sich ihrerseits zu bereichern oder bestechen zu lassen, wird weiter unten eingegangen werden.

Die Praxis der Vergabe und Abwicklung von Bauprojekten

Dokumente, die die Vergabepraxis der Zensoren unmittelbar dokumentieren, sind nur in geringer Zahl erhalten. Daraus, und aus diversen anderen Quellen lässt sich aber wenigstens im Umriss das Verfahren beschreiben.31 Das einzige Dokument, das die Vergabepraxis stadtrömischer Beamter in einigen Punkten unmittelbar wiedergibt, ist eine stark fragmentarisierte Inschrift aus dem frühen 1. Jh. v. Chr.32 Der vergebende Beamte war der Stadtprätor Titus Vibius Temuudinus, dem auch die cura viarum oblag. Erkennbar sind in der Inschrift vier Verträge für Reparaturarbeiten an der 117 v. Chr. gebauten Via Caecilia, die vom 35. Meilenstein der Via Salaria zur Adriaküste führte. Die Baulose waren nach Straßenabschnitten aufgeteilt. Die Beschreibung der Leistungen selbst ist nur insoweit erkennbar, als dass jeweils ein eingestürzter Bogen (arcus delaps[us]) repariert werden sollte. Genannt sind sind in der Inschrift die Namen der Unternehmer (mancupes) und die zugeschlagenen Preise der Arbeiten. Der höchste noch erkennbare Preis beträgt über 600.000 Sesterzen. (Zur Kaufkraft: der Tagesbedarf für Lebensmittel eines Arbeiters lag bei etwa 4 Sesterzen). Es gibt ein ähnliches, wohl zugehöriges Inschriftenfragment, in dem der Preis pro Schritt vereinbart wurde.33

Sehr viel detailreicher und wesentlich besser erhalten als diese Dokumente aus Rom selbst ist eine Bauinschrift aus Puteoli, die sog. Lex Puteolana aus dem Jahr 109 v. Chr.34 Sie betrifft die Errichtung eines Torbaus in der Umfassungsmauer des Sarapis-Heiligtums. Vergeben wurde der Vertrag von einer Baukommission (duumviri) an den freigeborenen Unternehmer C. Blossius, der für seine Arbeit drei Bürgen stellte. Festgelegt waren die Zahlungsmodalitäten: Von der vereinbarten Gesamtsumme von 7500 Sesterzen oder Assen35 erhielt Blossius die Hälfte bei Baubeginn, die andere Hälfte nach Abnahme (probatio operis). Ungewöhnlich ist, jedenfalls für unsere Kenntnis der Vergabepraxis, dass die Abnahme nicht allein von den beiden Mitgliedern der Kommission, sondern von insgesamt zwanzig ehemaligen Magistraten vorgenommen werden sollte.

Einzigartig ist die Inschrift hinsichtlich der Exaktheit der Beschreibung der zu erbringenden Leistung: Sie ist so präzise, dass sie als verschriftlichter Bauentwurf gelten kann. So sind beispielsweise für alle Bauteile aus Holz jeweils die Holzart, die Abmessungen und die Dekoration festgelegt.36 Für das Dach ist selbst die Anzahl der Ziegelreihen angegeben. Die Inschrift entspricht in dieser Hinsicht einer griechischen Syngraphé,37 und man kann daher vermuten, dass in Unteritalien die griechische Form der Vergabe von Bauleistungen auch in römisch-republikanischer Zeit noch praktiziert wurde. Ob das auch in Rom selbst üblich war, lässt sich anhand der hier bisher angesprochenen Inschriften jedoch nicht entscheiden.

Aufgrund der präzisen technischen Angaben ist zudem zweifelsfrei, dass mindestens dieser Teil des Vertrages nicht von einem ausschreibenden Beamten, sondern nur von einem Architekten formuliert worden sein kann. Welche Stellung dieser Architekt hatte, bleibt aber unklar. Möglich ist, dass eines der beiden Kommissionsmitglieder selbst Architekt war. Denkbar ist aber auch, dass diese Teile der Inschrift auf ein detailliertes Angebot zurückgehen, das der Unternehmer (und Architekt) Blossius selbst bei der Kommission eingereicht hatte.

Die sicherlich vielschichtigste Quelle, die gleichermaßen die formale Seite wie die möglichen Interessenkonflikte des Vertragsverfahrens anschaulich werden lässt, ist ein Abschnitt aus Ciceros zweiter Gerichtsrede gegen Verres.38 Auch wenn der Fall sicherlich extrem ist, und obwohl der Text einige Interpretationsprobleme aufwirft, soll er im folgenden etwas ausführlicher dargestellt werden:

Der Unternehmer Publius Junius ersteigerte 86 v. Chr. bei den Zensoren einen Vertrag über Arbeiten am Castortempel beim Forum Romanum in Rom. Es handelt sich offenbar um eine Art Wartungs- und Instandhaltungsvertrag, der auch Reparaturen einschloss. Explizit erwähnt werden Reparaturen an der Decke des Tempels, die (Wieder-?)Aufstellung von Statuen und die Restaurierung von Säulen. Einige von ihnen waren offenbar so stark beschädigt, dass sie mit Hilfe eines Krans abgebaut werden mussten, um die Säulentrommeln zu reparieren, erneut zu versetzen und zu stuckieren.39 Bürge für den Vertrag auf Seiten des Unternehmers war Decimus Junius, wohl ein Angehöriger der Nobilität, der mit seinem Landbesitz haftete.40

Etwa fünf Jahre nach Vertragsabschluss, im Jahr 80 v. Chr., starb Publius Junius, und hinterließ einen unmündigen Sohn, der als Erbe auch die Verpflichtungen aus dem Vertrag seines Vaters zu erfüllen hatte. Erst weitere fünf Jahre später, 75 v. Chr., wurde der Vertrag von den Konsuln aufgegriffen,41 offenbar um den Vorgang abzuschließen und den Wartungsvertrag neu zu vergeben. Da die Konsuln selbst, und auch die zuständigen Prätoren, überlastet waren, verwies der Senat die Abnahme der Leistungen des alten Vertrages und die Neuausschreibung an die Stadtprätoren, von denen Gaius Verres die Sache übernahm. Es kam daraufhin zu dem eigentlichen Anlass für den späteren Rechtsstreit: Verres inspizierte die Arbeiten vor Ort, wobei kein Architekt zugegen war, wohl aber Rabonius, der von Verres favorisierte Kandidat für den Folgeauftrag. Rabonius war zugleich einer der Vormünder für den unmündigen Sohn des verstorbenen Unternehmers. Verres, der selbst keinen Mangel erkennen konnte, wollte auf Anraten eines seiner Gehilfen – der von Cicero mit Verres’ eigenen Worten als einer von dessen „Hunden“ bezeichnet wird – die Stellung der Säulen mit dem Lot prüfen lassen: Da kaum eine Säule jemals exakt lotrecht sei, würde es kein Problem sein, auf diese Weise Baumängel festzustellen, die Nachbesserungen bzw. Regressforderungen begründen würden, von denen Verres profitieren könnte. Rabonius widersetzte sich dem zunächst mit Verweis darauf, dass eine solche Kontrolle im Vertrag nicht vorgesehen sei. Trotzdem stellte Verres daraufhin Baumängel fest, und versprach Rabonius im Gegenzug, in der Folge ebenfalls von der Sache zu profitieren.

Die Verwandten und weiteren Vormünder des jungen Iunius versuchten nun zunächst, bei Verres zu intervenieren mit Verweis auf die schwierige Situation ihres jungen Mündels. Als Verres sich weigerte, wandten sie sich an dessen Geliebte, von der bekannt war, dass sie auf Verres’ Amtsführung erheblichen Einfluss hatte. Nachdem auch dies keinen Erfolg hatte, boten sie Rabonius 200 000 Sesterzen, etwa den fünffachen Auftragswert, um die Sache bei Verres zu bereinigen. Gemeint war mit dem Angebot wahrscheinlich, dass Rabonius geringfügige Nachbesserungen vornehmen und den größeren Teil der Summe als Bestechungsgeld an Verres abführen sollte. Verres lehnte aber wiederum ab und initiierte die Ausschreibung der Mängelbeseitigung, deren Kosten der ursprüngliche Unternehmer bzw. dessen Bürgen als Regress zu tragen haben würden. Verres trug nun mit verschiedenen Maßnahmen dafür Sorge, dass die Ausschreibung der Arbeiten nicht publik wurde, und der Termin der Auktion von niemandem besucht wurde. Um mögliche Bieter jenseits seines Kandidaten Rabonius zusätzlich an der Abgabe eines Gebotes zu hindern, fixierte er einen kaum einzuhaltenden, engen Termin für die Fertigstellung. Bei der Auktion erschienen jedoch unerwartet die Verwandten des Mündels, um den Auftrag für ihr Mündels zu ersteigern. Das aber hätte bedeutet, dass sie für ihr Mündel einen Auftrag ersteigerten, den ihr Mündel als Regress zugleich selbst bezahlen müsste – also annähernd Nullsummenspiel,42 bei dem Verres leer ausgegangen wäre. Daraufhin fügte Verres der Ausschreibung einen Passus ein, der alle Unternehmer von der Auktion ausschloss, die an Versteigerungen unter den Zensoren von 86 v. Chr. teilgenommen hatten. Der damit einzig verbleibende Bieter, Verres’ Kandidat Rabonius, erhielt den Auftrag nun für 560 000 Sesterzen, obwohl die Nachbesserungsarbeiten bereits bei 80.000 Sesterzen einen äußerst lukrativen Vertrag dargestellt haben würden.

Das Endergebnis ist, dass das Mündel ruiniert war, da es die zugeschlagene Vertragssumme nicht aufbringen konnte, und entsprechend der Bürge des ursprünglichen Vertrages, Decimus Junius, ersatzweise für die volle Summe haften musste. Decimus bekam allerdings in der Folge, nachdem er massiven Druck auf Verres ausgeübt hatte (womit, bleibt unklar) 110.000 Sesterzen von Verres zurück – offenbar Geld, das Rabonius an Verres weitergereicht hatte. Rabonius, der von Verres gedeckt wurde, beendete die Arbeiten erst mit mehreren Jahren Verzug, obwohl in der Neuausschreibung extrem enge Termine gesetzt worden waren.

Der geschilderte Fall enthält fast die gesamte reguläre Verfahrensweise des römischen Vergaberechts, allerdings immer nur im Spiegel von Verres’ gegengerichteten Maßnahmen: Eine Ausschreibung musste öffentlich annonciert werden. Die Vergabe selbst fand als Auktion statt (licitatio), an der sich jeder beteiligen konnte, der die von der Behörde formulierten Anforderungen an die Bieter erfüllte. Bieter konnten dabei aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen werden. Der ausgebotene Vertrag selbst (lex censoriae) enthielt eine Leistungsbeschreibung und einen Fertigstellungstermin. Weiter mussten die Bieter Bürgen stellen, vermutlich wegen der üblichen Vorschusszahlungen. Die fertiggestellte Leistung musste von der ausschreibenden Behörde geprüft und abgenommen werden. Die technische Abnahme, probatio operis,43 hatte im Rahmen dessen zu erfolgen, was im Vertragstext vorgesehen war. Wurden bei der Abnahme Mängel festgestellt, war der Unternehmer zur Sachmängelhaftung verpflichtet bzw. regresspflichtig. Die Nachbesserung war ihrerseits ausschreibungspflichtig. Die Kosten der Mängelbeseitigung wurden dem Unternehmer auferlegt, an dessen Arbeit die Mängel festgestellt wurden. Geht man die hier angesprochenen Punkte durch, entspricht das republikanische Vergaberecht den einschlägigen Grundsätzen des modernen Vergaberechts (Wettbewerbsprinzip, Transparenzprinzip, Gleichbehandlungsprinzip). Auch manche andere Parallele zu Rechtsstreitigkeiten im modernen Baubetrieb würde sich ziehen lassen.

Öffentliches Bauen – die Kaiserzeit

Mit dem Ende der Republik und der Errichtung der Monarchie unter Augustus verschwanden die republikanischen Institutionen nicht, jedoch verloren sie weitestgehend ihre Kompetenzen. Der Grund für das mindestens formale Fortbestehen der Institutionen war nicht etwa, dass die römische Nobilität dem Kaiserhaus und seinem umfassenden Machtanspruch zumindest teilweise erfolgreiche Rückzugsgefechte geliefert hätte, sondern das Herrschaftskonzept des Augustus. Ihm war vollkommen klar, dass die Beseitigung der Königsherrschaft im späten 6. Jh. v. Chr., an deren Stelle die Selbstverwaltung durch zeitlich begrenzte Wahlämter trat, ein Kernelement der politischen Identität der Römer war. Deren praktisch-politische Bedeutung war ja offen zutage getreten in der keineswegs wirkungslosen Propagandakampagne der Opposition gegen seinen Großonkel, die behauptete, Caesar habe sich zum rex, zum königlichen Alleinherrscher machen wollen. Augustus deklarierte deshalb sein faktisches Machtmonopol gerade nicht als Abschaffung, sondern als Wiederherstellung der alten republikanischen Staatsform nach der von ihm beendeten Periode der Bürgerkriege (‚res publica restituta‘). Das öffentliche Bauen ist eines der Beispiele für diesen Wandel. Zwar wurden auch weiterhin Konsuln, Prätoren und Ädilen gewählt, aber niemand von den Amtsinhabern leitete mehr ein staatliches Bauprojekt in eigenener Verantwortung. Auch die Zensur, die traditionell für das Bauen wichtigste Magistratur, wurde nicht formell abgeschafft, aber sie wurde nicht besetzt, und wenn später doch einmal, dann war fast immer der Kaiser selbst der Amtsinhaber. Für das Bauen hatte die Zensur keine Bedeutung mehr.

Das Kaiserhaus musste sich also für die Leitung seiner seiner Bauprojekte neue Organisationsformen schaffen, zumal da die Bauaktivitäten phasenweise noch weit größeren Umfang hatten als in republikanischer Zeit. Vor allem die Infrastruktur der Stadt war durch die Bürgerkriege teils vernachlässigt, teils zerstört worden. Rom war zugleich unkontrolliert, aber nachhaltig gewachsen. Und schließlich waren imposante Neubauprojekte nicht zuletzt ein legitimierender Nachweis dafür, dass die Stadt von der Herrschaft der Kaiser profitierte. „Ich fand eine Stadt aus Ziegeln vor,44 und hinterließ eine Stadt aus Marmor“, soll Augustus gesagt haben.45 Seine Nachfolger haben es nicht dabei belassen, sondern umfangreiche Projekte initiiert, die man als regelrechte Bauprogramme zu rekonstruieren und zu beschreiben versucht hat, und sich teilweise persönlich dabei engagiert. Erwähnt sei hier nur Nero, der mit seinen Architekten Severus und Celer die riesige Anlage der domus aurea, des neuen Kaiserpalastes im Zentrum Roms plante, oder Rabirius, der unter Domitian umfassende Pläne zur Um- und Ausgestaltung der Stadt vorgelegt zu haben scheint.

Betrachtet man nun sozusagen die Organisationsentwicklung der kaiserlichen Bauaktivitäten, dann zeigt sich ein Prozess schrittweiser Weiterentwicklung, der nur verständlich wird, wenn man neben den funktionalen Erfordernissen bei der Leitung der Bauprogramme zugleich die oben skizzierten politischen Aspekte in Rechnung stellt. Die am besten aus den Quellen in ihrer Entwicklung rekonstruierbare Baubehörde ist die cura aquae, die für die Frischwasser- und Abwassersysteme der Stadt Rom zuständig war.

Die cura aquae und andere staatliche Organisationen

Zur Zeit, als Augustus seine Herrschaft befestigt hatte, war die jüngste der vier vorhandenen Frischwasserleitungen, die Aqua Tepula, bereits über einhundert Jahre alt, und die noch älteren drei – die Aqua Appia, der Anio Vetus und die Marcia – sanierungsbedürftig. Da aber selbst bei voller Funktionsfähigkeit die Kapazität der vier Aquaedukte als nicht ausreichend für die stark gewachsene Stadt angesehen wurde, stand zudem ein Neubauprojekt an, die 33 v. Chr. gebaute, nach dem Kaiserhaus benannte Aqua Julia. Nur zwölf Jahre später wurde noch eine weitere Leitung gebaut, die Aqua Virgo. Auch die innerstädtischen Leitungen und die Wasserentnahmestellen mussten dem Wachstum der Stadt entsprechend ausgebaut werden. Saniert werden musste zudem das Abwassersystem, insbesondere die Cloaca Maxima.

Wie bedeutsam die Aufgabe aus Sicht von Augustus war, zeigt sich daran, dass er die Leitung seinem wichtigsten Mitarbeiter übertrug, Marcus Vipsanius Agrippa. Obwohl die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen Jahre in Anspruch nehmen würde und ihr Leiter einen umfangreichen Mitarbeiterstab brauchen würde, wurde zunächst keine entsprechende Behörde eingerichtet. Vielmehr wurde Agrippa in das traditionell für die Wasserversorgung zuständige Amt eines kurulischen Ädilen gewählt. Schon für sich genommen war diese Wahl ein Kuriosum, denn die Ädilität gehörte zu den unteren Magistraturen, Agrippa war jedoch zuvor bereits Konsul gewesen, was die höchste Position innerhalb der Ämterlaufbahn, des cursus honorum, war. In diesem Sinne wurde Agrippa gleichsam degradiert, um der hergebrachten Ordnung der Aufgabenzuweisung an die Magistraturen zu entsprechen. Auch war die Zahl der Mitarbeiter eines Ädilen und deren Finanzierung vollkommen unzureichend für die anstehenden Aufgaben. Selbst in dieser Hinsicht wurde formell keine Veränderung vorgenommen. Die Lösung war, dass Agrippa seinen Stab von immerhin 240 Mitarbeitern – unter ihnen Architekten, Messtechniker und Bauhandwerker, Inspektoren, Aufseher bei den großen Brunnenanlagen usw.46 – weitgehend aus Sklaven rekrutierte, deren Ankauf und Unterhalt er aus seinem Privatvermögen bis zu seinem Tod bezahlte. Zudem konnte er offenbar einige Fachleute aus den Pioniereinheiten der Legionen des Augustus übernehmen. Zu ihnen gehörte Vitruv. Die Institutionaliserung dieser für den Betrieb des erheblich erweiterten Leitungssystems dauerhaft notwendigen Organisation (famiglia oder schlicht aquarii genannt) erfolgte einfach dadurch, dass Agrippa seine ,Privatbehörde‘ dem Staat testamentarisch vermachte.47

Ein Jahr nach seinem Tod 12 v. Chr. wurde die cura aquae schließlich doch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, indem der Senat das Amt des curator aquae einrichtete und dessen Aufgaben und Rechte bestimmte. Ihm zur Seite gestellt wurden zwei leitende Beamte. Die Besetzung der drei Ämter erfolgte nach dem alten System der Magistraturen, d h. Fachkompetenz war bei der Wahl kein entscheidendes Kriterium, sondern es wurden in anderen Ämtern bewährte Mitglieder der Nobilität periodisch gewählt.48 Auch für den repräsentativen Auftritt der neuen Magistrate im alten Stil wurde gesorgt, in dem ihnen für Inspektionen außerhalb der Stadt Liktoren, Ausrufer und drei staatliche Diener zugestanden wurden.49 Die Amtszeit folgte zumindest anfangs nicht dem normalen Muster der Jahresmagistraturen, sondern entsprach eher dem alten Zensorenamt: Wahlen fanden zunächst mehrfach nur alle zehn Jahre statt, die tatsächliche Amtszeit füllte jedoch nicht den gesamten Zeitraum zwischen den Wahlen aus, sie dauerte vielmehr drei Monate pro Jahr. Das System scheint sich jedoch nicht bewährt zu haben, denn die Wahlen erfolgten später in wesentlich kürzeren Abständen.50 Frontinus beispielsweise, dessen Schrift de aqueductu wir die meisten Informationen zur Arbeit der Cura verdanken, amtierte nur ein Jahr.

Ein weiterer substantieller Schritt beim Ausbau der Cura ergab sich im Gefolge des Baus der Aqua Claudia 52 n. Chr. Die Gesamtzahl der aquarii wurde annähernd verdreifacht, wobei die 460 zusätzlichen Sklaven aus dem Vermögen des Kaiserhauses finanziert wurden.51 Trotz dieser Erweiterung konnte die Behörde nicht alle Arbeiten am Leitungssystem selbst bewältigen. Nicht nur für Neubauten, sondern offenbar auch für größere Reparaturen wurden, wie in den Zeiten der Republik, Werkaufträge an private Unternehmer vergeben.52

Das Organisationsmodell der Cura entsprach mithin zumindest insoweit dem Anspruch des Augustus, den Staat mit seinen traditionellen Institutionen erhalten zu haben, als die Durchführung der prestigeträchtigen Aufgabe nach dem republikanischen Muster einem periodisch wechselnden Mitglied der Nobilität übertragen wurde. Der Preis dafür waren die Schwächen des Modells, die Frontinus in de aquaeductu klar aufgezeigt hat: Der Mangel an Fachkompetenz und Kontinuität an der Spitze der Behörde begünstigte die Korruption. Höhere Mitarbeiter der famiglia tolerierten offenbar häufig gegen Bestechung Manipulationen bei der Privatentnahme von Wasser aus dem öffentlichen System, indem die gekennzeichneten Zuflussrohre gegen solche mit höherem Durchfluss ausgetauscht wurden. Zudem war der Leiter bei der Entscheidung, ob Reparaturen noch mit Eigenmitteln der Cura ausgeführt werden konnten oder an kompetente Privatunternehmer vergeben werden mussten, von den Experten seiner Behörde abhängig, deren Beurteilung durch Bestechung interessierter Unternehmer beeinflusst sein konnte. Eben diese Probleme waren auch der Grund, warum Frontinus seine Schrift angefertigt hat, nämlich um zunächst sich selbst, und später auch seinen Nachfolgern, die Fachkompetenz zu vermitteln, die die Abhängigkeit des Leiters von den Experten in seiner Behörde reduzierte. Aus dem gleichen Grund systematisierte und verbesserte er die Dokumentation der Arbeit der Behörde. Listen mit der Anzahl und Kapazität der Entnahmestellen, eine Karte des Leitungssystems und ein Journal, in dem tagesaktuell die Arbeitsaufträge an die Handwerkergruppen festgehalten wurden, sind auf seine Initiative hin eingeführt worden.53

Nach dem Muster der stadtrömischen Cura sind in großen Städten des Imperiums ähnliche Behörden aufgebaut worden.54 Im Verlauf der Kaiserzeit verstärkte sich die Tendenz, das alte System von Werkverträgen mit privaten Unternehmern, die von Magistraten beauftragt wurden, durch neu gegründete Staatsunternehmen zu ersetzen. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang etwa die ratio marmorum, die ab dem 2. Jh. n. Chr. für den Import von Marmor und anderen Gesteinen aus verschiedenen Steinbrüchen der Provinzen zuständig war,55 und vor allem die opera caesaris, die zentrale und direkt dem Kaiserhauses unterstellte Organisation zur Durchführung von Bauprojekten.56 Ihre Einrichtung erfolgte wohl erst gegen Ende des 1. Jh. n. Chr. im Kontext der Bauprogramme Domitians, d. h. zu einer Zeit, als eine zumindest formelle Anbindung des Bauens an die alten republikanischen Magistraturen auch politisch nicht mehr geboten schien. Leider lässt sich die Struktur und Ausstattung der opera caesaris nicht beschreiben, da nahezu keine entsprechenden Informationen in den Quellen zu finden sind.

Große Bedeutung nicht nur für die Leitung, sondern auch für die Durchführung von öffentlichen Bauprojekten hatte in der Kaiserzeit zudem das Militär. Technische Kapazitäten hatten die Legionen bereits in republikanischer Zeit durch die Pioniereinheiten, die für den Lagerbau sowie den Bau und die Wartung von Kriegsmaschinen zuständig waren und über entsprechendes Personal – unter anderem eigene Architekten – verfügten. Der bekannteste unter ihnen ist wiederum Vitruv.57 Mit der Umwandlung der Legionen in ein stehendes Heer unter Augustus war zudem ein Reservoir von Arbeitskräften geschaffen worden, dass die Durchführung großer Infrastrukturprojekte ermöglichte. Der Straßen- und Brückenbau diente neben der Mobilität der Truppen der inneren Erschließung des Reiches. Das Militär hat des weiteren die teilweise Hunderte von Kilometern langen Grenzbefestigungsanlagen (durchweg limes genannt) in Deutschland, England, auf dem Balkan und in Lybien selbst gebaut. Auch die Materialgewinnung wurde schließlich im großen Stil durch das Militär organisiert. Mehrere Legionen beuteten in den Provinzen eigene Steinbrüche aus, etwa in Ägypten. Die Ziegelproduktion (Backstein) wurde in großem Maßstab durch Einheiten des Heeres betrieben. Beliefert wurden nicht nur die eigenen Projekte, sondern auch Gemeinden, und wahrscheinlich auch Privatunternehmen. Zumindest teilweise übernahmen die Legionen die Aufgaben staatlicher Bauunternehmen, was sich nicht zuletzt daran zeigt, dass sie ihre Architekten und Handwerker ausbildeten.

Die Tatsache, dass es aus der Kaiserzeit nahezu keine Inschriften gibt, die Bauvorgänge dokumentieren, ist kaum den Zufälligkeiten der Erhaltung zuzuschreiben, sondern dürfte mit der oben skizzierten Entwicklung direkt zusammenhängen. In der Republik waren die bauleitenden Beamten der Öffentlichkeit gegenüber verantwortlich. Entsprechend war es nur folgerichtig, wenn bauleitende Beamte von ihnen abgeschlossenen Verträge durch Inschriften öffentlich dokumentierten.58 In der Kaiserzeit hingegen waren die bauleitenden Beamten bei Großprojekten in der Regel nicht mehr der Öffentlichkeit, sondern dem Kaiserhaus gegenüber rechenschaftspflichtig, und insofern bestand kein Anlass mehr, Verträge, Zahlungen usw. gegenüber der Öffentlichkeit zu dokumentieren.

3.2.2 Private Bauaufträge

Informationen über die Beziehungen zwischen privaten Bauherrn auf der einen Seite und Architekten, Bauunternehmern und Handwerkern auf der anderen Seite, sind nur sehr wenige überliefert. Hauptquelle ist der älteste erhaltene lateinische Prosatext, das Buch über die Landwirtschaft (de agri cultura) des älteren Cato, das um 150 v. Chr. geschrieben worden sein dürfte. Dort findet sich eine Passage mit Hinweisen zur Anlage eines Gutshofes (villa rustica), die in der Forschung als ,catonisches Bauformular‘ diskutiert worden ist.59 Hinzukommen aus der juristischen Literatur einige Passagen in den Digesten oder Pandekten, einer 533 n. Chr. herausgegebenen Rechtssammlung, in der Zitate aus den Schriften der großen kaiserzeitlichen Juristen des 2. und 3. Jhs. n. Chr. gesammelt sind. Bei der Darstellung der locatio conductio, einer Vertragsform für Miet- Pacht-, Werk- und Dienstverträge,60 geben die Juristen gelegentlich Beispiele, die auf Bauverträge bezogen sind.61 Es ist dieselbe Vertragsform, die bereits in republikanischer Zeit von den zuständigen Magistraten für die Vergabe von Werkverträgen verwendet wurde. Die prinzipiell ebenfalls anwendbare ältere Vertragsform der stipulatio – eines mündlichen, in der Formulierung exakt festgelegten Leistungsversprechens – dürfte in der Praxis wegen der Komplexität von Bauverträgen schon in der mittleren Republik kaum noch eine Rolle gespielt haben.62 Im übrigen sind noch einige Passagen aus den – in antiker Zeit bereits veröffentlichten – Briefkorrespondenzen von Cicero und dem jüngeren Plinius einschlägig.

Über die Auswahl von Architekten und Bauunternehmern durch Privatleute ist kaum etwas bekannt. Es gibt lediglich einige Hinweise dazu in den angesprochenen Briefen. Da fast alle Architekten, die Cicero erwähnt, entweder Freigelassene oder Skaven waren,63 dürfte seine persönliche Beziehung zu dem jeweiligen Patron oder Besitzer eine wesentliche Rolle gespielt haben. Teilweise hatte Cicero auch bereits Erfahrung mit der Arbeitsweise der in den Briefen erwähnten Architekten, so dass seine Einschätzung der Kompetenz und Arbeitsweise ebenfalls ein Kriterium der Auswahl gewesen sein dürfte: „Auf dem Manilianischen Gute [des Atticus] fand ich Diphilus noch schläfriger als sonst, doch war weiter nichts im Rückstand als die Bäder, der Spaziergang [die Wandelhalle] und das Vogelhaus; (…) Endlich wird er doch einmal Bleiwaage64 und Richtschnur brauchen lernen“65). Persönliche Beziehungen waren offenbar auch entscheidend für den Auftrag, den der jüngere Plinius an den sonst nicht bekannten Architekten Mustius brieflich vergeben hat. Plinius bittet ihn in dem Brief, einen eingestürzten kleinen Tempel auf einem seiner Güter zu restaurieren, und Hallenbauten für religiöse Feiern anzulegen. Zudem soll Mustius nach eigenem Ermessen Architekturglieder aus Marmor auswählen und ankaufen.66 Da Plinius Mustius direkt anschreibt und beauftragt, dürfte Mustius ein freigeborener Römer sein. Wäre er ein Freigelassener oder Sklave gewesen, hätte Plinius – falls er in diesem Fall überhaupt mit ihm korrespondiert hätte – sicherlich eine Absprache mit dessen Patron oder Besitzer erwähnt.

Zu den wenigen Hinweisen auf den Inhalt eines Bauvertrages, der auf Basis rein geschäftlicher Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt geschlossen worden sein könnte, gehört das erwähnte catonische Bauformular. Der Architekt, von Cato einfach als als faber, also Handwerker bezeichnet, erhält die Gesamtleitung für die Errichtung des Gutshofes, der quasi schlüsselfertig, also einschließlich aller Maurer-, Dachdecker- und Schreinerarbeiten, und mit der von Cato genau spezifizierten technischen Ausstattung mit landwirtschaftlichen Geräten, Gegenstand des Vertrages ist. Der Architekt ist gleichwohl kein Bauunternehmer, sondern eher ein Bauleiter, denn große Teile des Materials und die Bauhilfskräfte stellt der Bauherr, und sogar die erforderlichen Werkzeuge wie Säge und Bleilot. Für zuzukaufendes Material wie die Dachziegel wird der Preis vertraglich festgelegt.

Für die bauhandwerklichen Arbeiten, insbesondere die Anlage der Mauern, werden genaue technische Vorgaben gemacht, etwa für den Kalkanteil des Mörtels, die Fundamentierungstiefe, die Wandstärke, die Verputzung usw. Dabei werden beide seinerzeit üblichen Bautechniken gesondert dargestellt, also in Mörtel gesetzter Naturstein und Lehmziegelbau. Abgerechnet wird die Arbeit nach Bauvolumen oder Menge des verbauten Materials, d. h. pro hundert Fuß Mauer oder pro versetztem Ziegel, nicht nach Bauzeit.

Der Text enthält des weiteren einige rein juristische Klauseln. Die bekannteste ist die bona fide Klausel, die beide Parteien auf den Grundsatz des ,billigen Ermessens‘ verpflichtet.67 Sie bedeutet, dass beide Parteien im Streitfall bei der nicht explizit erwähnten, aber offensichtlich permanent berücksichtigten Abnahme des Baus das Urteil eines Richter nach billigem Ermessen anerkennen werden. Berücksichtigt werden weiterhin nicht vom Auftragnehmer zu verantwortende Bauschäden, etwa durch Blitzschlag, und erschwerte äußere Bedingungen (Zuschlag bei Bau im Hochsommer ein Viertel der vereinbarten Summe). Auch die Haftung des Bauherrn für Qualitätsmängel der von ihm angelieferten Materialien ist vertraglich geregelt.

Allgemeine juristische Bestimmungen enthalten auch die oben angesprochenen Passagen aus der kaiserzeitlichen Rechtsliteratur zum Vertrag vom Typ locatio conductio.68 Sie geben an, dass der Vertrag konsensuell und formfrei ist, so dass beliebig viele Vereinbarungen in dem Vertrag festgeschrieben werden können. Der Bauherr als locator beauftragt den Unternehmer, den conductor, mit dem Projekt, für das letzterer einen einklagbaren Anspruch auf Zahlung (merces, pretium) erwirbt. Letzterer übernimmt damit zugleich die Haftung für die Ausführung bzw. Baumängel. Darauf bezogen ist beispielsweise in den Digesten bestimmt, dass der Unternehmer auch dann für einen Transportschaden an einer Säule haftet, wenn der Schaden von einer Hilfskraft verschuldet worden ist.69 Zu erfahren ist dort auch, dass die Haftung im Fall von Bauschäden, sofern sie auf mangelnde Festigkeit des Baugrunds zurückzuführen sind, anders geregelt war als heute: In diesem Falle haftet der Auftraggeber, weil er gleichsam ein Objekt minderer Qualität für das Projekt gestellt hat.70

3.3 Planung und Entwurf

3.3.1 Architekt, Bauherr und die Kernkompetenz des Architekten

Will man eine Vorstellung davon gewinnen, wie das Zusammenwirken von Architekt und Bauherrn in römischer Zeit ausgesehen haben könnte, auf welche Weise ein Architekt seine Vorstellungen gegenüber einem potenziellen Klienten darstellte, und welche Qualifikation er dabei geltend machte, dann kann man zunächst auf eine kleine Szenen zurückgreifen, die in den Quellen en passant überliefert ist. Aulus Gellius (2. Jh. n. Chr.) schildert in seinen noctes Atticae, wie er seinem offenbar wohlhabenden Freund Cornelius Fronto einen Besuch abstattet, als dieser erkrankt ist. In dessen Haus angekommen, trifft er auf eine Gesellschaft, zu der auch Architekten gehören.71

„By his side stood several builders, who had been summoned to construct some new baths and were exhibiting different plans for baths, drawn on little pieces of parchment. When he had selected one plan and specimen of their work, he inquired what the expense would be of completing that entire project. And when the architect had said that it would probably require about three hundred thousand sesterces, one of Fronto’s friends said, 'And another fifty thousand, more or less'“.

Für moderne Vertreter des Fachs wird sich diese Passage wahrscheinlich kaum überraschend lesen, da es sich auch in der Neuzeit jahrhundertelang quasi von selbst verstanden hat, dass Architekten ihre Ideen in Form von Zeichnungen entwickeln und präsentieren, auch wenn es bei den Zeichnungen auf Pergament, von denen Gellius spricht, sich sicher nur um Handskizzen handelt. Auch Vitruv – die mit Abstand wichtigste Quelle für die Arbeitsweise der römischen Architekten – verlangt vom Architekten, dass er seine Entwürfe zeichnerisch darstellen kann. Vitruv kennt drei Arten von Zeichnungen, die orthographia, die ichnographia und die scaenographia, also Aufriss, Grundriss und perspektivische Ansicht, was der modernen Trias aus Grundriss, Schnitt und Perspektive bereits frappierend nahekommt.72 Die von Vitruv verwendeten griechischen Termini deuten daraufhin, dass das Entwerfen und Planen von Gebäuden anhand von Zeichnungen unterschiedlicher Typen zunächst von griechischen Architekten entwickelt worden ist. Das ist wahrscheinlich, doch aus den Quellen nicht weiter zu belegen. Vermutlich ist es eine Entwicklung aus der Zeit des Hellenismus, denn für die klassische Zeit gehen fast alle Forscher inzwischen davon aus, dass die Entwürfe mit anderen Methoden erarbeitet wurden.73

Der Bauentwurf, der in den Zeichnungen dokumentiert ist, betrifft aus Vitruvs Sicht die Kernkompetenz des Architekten. Er formuliert das mehrfach sehr klar, unter anderem in einer Passage, wo er sagt, dass wenn ein Bauwerk handwerklich gelungen ist, es die Leistung des bauleitenden Handwerkers (des officinator) sei, und dass, wenn der Bau prachtvoll ausgestattet ist, dies der Finanzkraft des Bauherrn zuzuschreiben sei. Wenn aber der Bau ,anmutig‘ ausfällt, müsse das als gloria architecti gelten.74 Was aber zeichnet in diesem Sinne die Arbeit des Architekten aus, was versetzt ihn, und nur ihn, in die Lage, Entwürfe zu entwickeln, die diesen Ruhm verdienen? Vitruv gibt die Antwort an gleicher Stelle: Nur der Architekt habe die Fähigkeit, noch bevor der Bau in der Realität Gestalt annimmt, sich bereits eine zutreffende und konkrete Vorstellung von dem Gebäude zu machen, so dass er Entwurfsentscheidungen bereits vorab zuverlässig beurteilen kann. Allen anderen billigt Vitruv zwar durchaus auch ein qualifiziertes Urteil über Architektur zu, aber eben erst, wenn sie realisiert worden ist, und das heißt: wenn kaum noch etwas zu ändern ist. Eben deshalb muss der Architekt, wie in der zitierten Passage, seinem Klienten eine Anschauung des vorgeschlagenen Projekts präsentieren, und eben dazu dienen dort die Skizzen, seien es nun Grundrisse oder perspektivische Ansichten.

Nun haben Zeichnungen bei der Arbeit des Architekten unterschiedliche Funktionen. Neben der hier angesprochenen Präsentation von Entwurfsideen dienen sie vor allem der Kommunikation mit den ausführenden Handwerkern in Form von Bauplänen, und sie dienen dem Architekten bei seiner eigenen Arbeit am Entwurf, also der Konzeptionierung und der Formfindung. Betrachtet sei hier nun zunächst einfach, was man über Bauzeichnungen aus römischer Zeit anhand von Funden und Quellen sagen kann.

3.3.2 Römische Architekturzeichnungen und ihre Funktion

Neben der oben zitierten Passage aus den noctes Atticae gibt es noch weitere Hinweise in den Schriftquellen auf Architekturzeichnungen. Ähnlich wie dort wird beispielsweise von Sueton angegeben, dass auch Caesar als Bauherr den Bau einer Gladiatorenschule mit seinen Mitarbeitern anhand einer Grundrisszeichnung durchgesprochen hatte.75 Sueton verwendet dafür den Begriff forma, was in diesem Kontext einen gezeichneten Grundriss meint. Der Begriff ist in diesem Sinne vor allem bekannt durch die Fragmente eines auf Marmorplatten gezeichneten Grundrisses der Stadt Rom, der mit forma urbis betitelt ist. Ein zeichnerischer Entwurf wird auch in der berühmten Anekdote erwähnt, derzufolge der spätere Kaiser Hadrian Apollor, dem Architekten Traians, einen eigenen Entwurf für einen Tempel der Venus und Roma zur Begutachtung vorlegte.76 Nach Ausweis der Textpassage kann es sich in diesem Fall nicht, oder nicht ausschließlich, um eine Grundrisszeichnung gehandelt haben, denn Apollodors Beurteilung bezog sich auf den Aufriss, wenn er kritisierte, dass der Tempel nicht hoch genug gelegen sei, und auch die Deckenhöhe zu niedrig sei. Möglicherweise handelte es sich um eine gezeichnete Perspektive, also um eine scaenographia.

Bauzeichnungen dienten bereits in der Antike auch zur Dokumentation bereits fertiggestellter Bauten. So ließ Pompeius einen Theaterbau auf Lesbos, der ihm besonders zugesagt hatte, von seinen Mitarbeitern zeichnen.77 Von Pompeius ist bekannt, dass er das erste Theater aus Stein in Rom in Auftrag gab. Es ist also gut möglich, dass die Zeichnung des lesbischen Theaters bei der Übernahme des für Rom neuen Gebäudetyps eine Rolle gespielt hat. Auch Frontinus berichtet in seinem Werk über die Wasserversorgung der Stadt Rom, dass er Zeichnungen des Leitungssystems anfertigen ließ, in der Entnahmestellen, Wasserkastelle, Grundstückseigentümer, über deren Land die Leitungen geführt waren usw., verzeichnet waren.78 Es handelte sich folglich um eine Art von behördlichem Planarchiv.

Auch die angesprochene, in Fragmenten erhaltene forma urbis war eine Dokumentation eines Baubestandes. Gefunden haben sich zudem einige Fragmente von Reliefs, die offensichtlich Baupläne dauerhaft dokumentieren sollten, also wohl repräsentative Funktion hatten. Der Unterschied zwischen diesen Reliefs und den anzunehmenden Originalen ist insofern von Bedeutung, als sie nicht von Architekten hergestellt wurden. Ein Steinmetz kann die auf dem Plan verwendeten Symbole falsch oder missverständlich wiedergeben, Elemente der Zeichnung übersehen, da er nicht die Ausbildung zum Architekten hat, und da seine Fehler – im Gegensatz zu Fehlern auf einem auszuführenden Bauplan – folgenlos sind. Zu bedenken ist schließlich auch, dass der Steinmetz im Gegensatz zum Architekten nicht die Möglichkeit hat, Fehler durch Rasur zu korrigieren. Aus diesen Gründen ist es auch nicht möglich, auf Basis der Reliefs zuverlässig zu klären, ob die originale Bauzeichnung maßstäblich war, und wenn ja, in welchem Maßstab sie ausgeführt worden ist. Beobachtungen an einigen der Reliefdarstellungen deuten aber darauf hin. Ein vielleicht gängiger Reduktionsmaßstab könnte beispielsweise 1 : 16 betragen haben, also ein Zoll für einen Fuß. Heisel, der das Material zusammengestellt und ausgewertet hat, sieht Maßstäblichkeit als eine Forderung Vitruvs an, was allerdings aus Vitruvs Text nicht eindeutig zu entnehmen ist.79 Es gibt auch Fragmente, in denen eine Bemaßung beigeschrieben ist, wie auf unmaßstäblichen Skizzen noch heute üblich.

Vor allem die Darstellung des Plans einer von einer Mauer eingefriedeten Grabanlage auf einem in Perugia gefundenen Relief, das in das 1. Jh. datiert wird, ist aufschlussreich für die Techniken römischer Grundrisspläne.80 Auf dem Relief sind drei Grundrisse gezeichnet: der der eigentlichen Grabanlage, der des zugehörigen Wächterhauses (das Wächterhaus ist in der Beischrift als solches ausgewiesen), und das Obergeschoss des Wächterhauses. Angegebene Details sind Türen- und Fensteröffnungen sowie Treppen. Letztere sind wahrscheinlich auf zwei verschiedene Weisen ausgezeichnet: in der noch heute üblichen Form dichter paralleler Striche, die die Stufen symbolisieren, und wahrscheinlich auch in der Form von spitzen Dreiecken, die nach überzeugender Deutung Heisels Holztreppen, und die Richtung von deren Steigung bezeichnen. Bei der Grabkammer sind auch Ausstattungsdetails eingezeichnet, wie das Postament für den Sarkophag.

3.3.3 Das Entwerfen: Zeichnen oder Rechnen?

Es ist nach dem, was bisher hier kurz dargestellt worden ist, sicher unstreitig, dass römische Architekten ihre Entwürfe in Form von Zeichnungen dargestellt haben. Davon zu trennen ist jedoch die Frage, auf welche Weise der Entwurf selbst entwickelt worden ist. Die scheinbar naheliegende Annahme, dass sie ihre Entwurfsideen ebenfalls anhand von Zeichnungen entwickelt haben, trifft nämlich auf das Problem, dass Vitruv bei seinen am weitesten ausformulierten Entwürfen im dritten und vierten Buch seines Werkes, den Musterentwürfen für den ionischen und dorischen Tempel, gar keine Zeichnungen verwendet. Er entwickelt vielmehr seine Varianten dieser traditionellen Gebäudetypen vollständig anhand von Berechnungen. Vitruv vertritt mit Nachdruck ein Entwurfskonzept, das auf dem Modulus basiert, also einer Grundeinheit, in der alle Entwurfsmaße zu formulieren sind.81 Durch diese Grundeinheit ist die Kommensurabilität aller Größen des Bauwerks gesichert, die Vitruv im antiken Sinne als Symmetrie bezeichnet. Sie ist für Vitruv die Grundvoraussetzung der ästhetischen Qualität eines Bauwerks, indem sie die Harmonie zwischen den Teilen und dem Ganzen sowie der Teile untereinander gewährleistet.82

Bei seinem Entwurf für den dorischen Tempel entspricht sein Vorgehen dieser Forderung, denn er gibt alle Maße auf Basis der Triglyphenbreite als Grundeinheit an. Bei seinem ionischen Tempelentwurf ist das jedoch keineswegs der Fall, sondern er wählt dort ein anderes Verfahren. Die (relativen) Bemessungen der Bauglieder erfolgt hier auf Basis von Proportionsketten, d. h. ausgehend von dem Maß eines Bauglieds wird vermittelt durch eine Proportion, die er jeweils angibt, das Maß eines weiteren abgeleitet, und daraus wiederum durch eine weitere Proportion das Maß eines dritten, und so fort.83 Vitruv übersieht dabei allerdings, dass diese Proportionsketten zu Werten führen, die nicht mehr in ganzzahligen Werten oder einfachen Brüchen des Modulus darstellbar sind, wie er es in den methodischen Abschnitten seines ersten Buches gefordert hatte.

Für die römischen Architekten lassen sich beide Methoden sicher belegen. Das Entwerfen anhand von proportionalen Berechnungen ist nicht nur im Werk von Vitruv nachweisbar, sondern auch anhand von Aufmaßen vielen Gebäude und Bauteile. Mark Wilson Jones kommt in seiner umfassenden Untersuchung zur Entwurfspraxis der römischen Architekten unter anderem zu dem Ergebnis, dass bestimmte Proportionen sich sogar als Standardkonstruktionen etabliert hätten. Die Hauptmaße vieler Gebäude sind demzufolge in einfachen Multiplen von fünf, zehn oder zwölf Fuß festgelegt worden.84 Das entspricht Vitruvs Forderung nach Kommensurabilität der Entwurfsgrößen, und belegt überdies Vitruvs Entwerfen anhand eines Modulus durch Beobachtungen an realen Gebäuden. Ein anderes Beispiel unter den Ergebnissen von Wilson Jones ist die Beobachtung, dass die Verjüngung einer großen Zahl von Säulenschäften dem Verhältnis von fünf zu sechs für den oberen und den unteren Durchmesser entspricht. Schwer zu beurteilen sind hingegen bestimmte proportionale Größen, da sie sich näherungsweise sowohl geometrisch wie rechnerisch darstellen lassen, wie das Verhältnis von sieben zu fünf, was sowohl der Quadratwurzel wie der Diagonalen im gezeichneten Quadrat entspricht, oder sieben zu vier als Näherungswert für eine Kubikwurzel.

Eindeutig zeichnerisch konstruiert, nicht nur dargestellt, sind hingegen viele Formen von Baugliedern. Zum Teil müssen die geometrischen Konstruktionsformen hier geradezu als alternativlos gelten. So ist die Konstruktion der Voluten des ionischen Kapitells, die Spiralen darstellen, in Rom wie in früheren Epochen stets mit Zirkelschlägen – bei versetzten Einstichpunkten – ausgeführt worden. Auch die römische Variante der Entasis (,Schwellung‘) von Säulenschäften wurde geometrisch bestimmt wurde. Leider ist das entsprechende Verfahren, dass Vitruv in einer seinem Werk beigefügten Zeichnung dargestellt hatte, ebenso verloren gegangen wie auch alle übrigen Zeichnungen von ihm. Geometrisch konstruiert wurden aber nicht nur Detailformen. In den vergangenen Jahren ist eine Ritzzeichnung des gesamten Giebels des Pantheon in Rom entdeckt worden. Dieser Werkriss in natürlichem Maßstab (1 : 1) hatte sicherlich zwei Funktionen im Bauprozess. Zum einen wurde hier die Form vollständig entwickelt – was an Korrekturen zu erkennen ist – so dass der Werkriss als Entwurfsarbeit und als Aufrissdarstellung gelten kann, für die man sonst keine Belege aus römischer Zeit hat. Zum anderen ließen sich an diesem Werkriss direkt die Schablonen abnehmen, die die Steinmetzen für das Zurichten der einzelnen Blöcke und die Ausarbeitung der vorgesehenen Profile notwendig brauchten.

Was man hingegen für die Entwurfsarbeit nicht belegen kann, sind die perspektivischen Darstellungen, die Vitruv fordert. Um sich eine Vorstellung davon machen zu können, wie solche Zeichnungen ausgesehen haben könnten, wird meist auf die illusionistischen Architekturdarstellungen in den Malereien des sog. zweiten pompejanischen Stils verwiesen, die sich etwa in Boscoreale eindrucksvoll erhalten haben. Es gibt jedoch auch einen Hinweis in den Quellen dafür, dass perspektivische Zeichnungen durchaus auch bei der Erarbeitung von Entwürfen eine Funktion gehabt haben können. In einem Fragment, das Geminos zugeschrieben wird – einem Autor, der vor allem bekannt geworden ist durch seine Darstellung der Astronomie – ist eindeutig davon die Rede, dass solche Zeichnungen bei der Planung hoher Gebäude (und von Kolossalstatuen) verwendet wurden, um dem Architekten die Möglichkeit zu geben, perspektivische Verkürzungen aus der Sicht eines vor dem Gebäude stehenden Betrachters auszugleichen durch Veränderungen der Proportionen der oberen Teile der Fassaden.85

Es gab auch Mischformen zwischen rechnerischer und geometrischer Konstruktion. Ein einfaches Beispiel dafür ist das schon angesprochene ionische Kapitell. Während nämlich die spiralförmigen Voluten stets mit Zirkelschlägen konstruiert wurden, gab es für die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente des Kapitells proportionale, also rechnerisch bestimmte Regeln, etwa im Verhältnis von Volutenhöhe zu Gesamthöhe oder von Gesamthöhe zur Breite des Abacus (der Deckplatte des Kapitells). Strenggenommen waren alle vollständig ausgearbeiteten Bauentwürfe Mischformen von zeichnerischem und rechnerischem Entwerfen, denn selbst wenn die Hauptmaße strikt rechnerisch entwickelt worden waren, gab es doch immer auch eine Vielzahl an Detailformen, die gar nicht anders als zeichnerisch entwickelt und dargestellt werden konnten. Das gilt nicht nur für fast die gesamte Bauornamentik, sondern auch für die Form wesentlicher Bauglieder wie etwa der Säulenschäfte, deren Entasiskurve – die Schwellung des Schafts in der Mitte, durch die sich die Flaschenform der Schäfte ergab – nur graphisch festgelegt werden konnte.86 Es lässt sich auch im Werk von Vitruv unmittelbar zeigen, dass er Mischformen zulässt, bei denen rechnerische und geometrische Methoden kombiniert wurden. Solche Beispiele zeigen im übrigen, dass Vitruv trotz seiner zweifellos vorhandenen Neigung zur Akademisierung der Arbeit des Architekten praxisgerechtes Arbeiten nie vollkommen aus dem Auge verloren hat. Illustrieren lässt sich das sehr anschaulich an seinem Beispiel, wie man vorzugehen hat, wenn eine quadratische Fläche von zehn Fuß Seitenlänge von hundert auf zweihundert Quadratfuß verdoppelt werden soll. Eine Vergrößerung auf vierzehn Fuß wäre, wie er zur Veranschaulichung des Problems anführt, zu wenig, eine auf fünfzehn zu viel (was 196 bzw. 225 Quadratfuß ergeben würde). Es wäre natürlich möglich, die erforderliche Seitenlänge exakt zu berechnen, indem man anhand des Satzes des Pythagoras die Länge der Diagonale berechnet, wobei eine Quadratwurzel auftritt. Vitruv hält in diesem Fall eine Berechnung aber ausdrücklich für zu kompliziert und favorisiert stattdessen eine einfache geometrische Lösung: Die Diagonale wird mit dem Zirkel abgegriffen, und mit der in den Zirkel genommenen Strecke als Seitenlängen das vergrößerte Quadrats gezeichnet. Vitruv verfährt hier also nach der Methode, die im Mittelalter als ad quadratum gängige Praxis wurde.87

3.3.4 Vitruv und das wissenschaftliche Entwerfen

Für Vitruv steht außer Zweifel, dass die Arbeit eines ambitionierten Architekten nur auf wissenschaftlicher Basis möglich ist. Sowohl die Standsicherheit wie die ästhetische Qualität eines Entwurfs beruhen für Vitruv auf der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnis. Zwar distanziert er sich als erfahrener Praktiker von dem geradezu hypertrophen Anspruch des spätklassischen Architekten Pytheos, der das Mausoleum von Halikarnass, eines der ,Sieben Weltwunder‘, entworfen hatte, denn dieser hatte gefordert, dass der Architekt in wissenschaftlichen Disziplinen den jeweiligen Fachwissenschaftlern überlegen sein müsse.88 Wissenschaftliche Grundkenntnisse scheinen jedoch auch Vitruv unabdingbar für die Arbeit des Architekten. Er selber versucht auch, diesen Anspruch einzulösen, indem er bei vielen von ihm behandelten Themenbereichen auf wissenschaftliche Erkenntnisse Bezug nimmt. Unter anderem bedingt und gleichsam belegt durch diese Bezugnahmen, gilt ihm auch die Architektur selbst als Wissenschaft: nostra scientia89.

Zu den wissenschaftlichen Disziplinen, auf die die Architektur Bezug nehmen soll, gehören sozusagen als Kerngebiete die Geometrie und die Arithmetik. Sie sind für ihn offenbar so selbstverständlich, dass er in seinem Lehrbuch auf diese Disziplinen für sich genommen nicht weiter eingeht. Eine andere Erklärung dafür wäre allerdings auch möglich. Denn wenn man sein Buch unter dieser Frage durchsieht, findet man kaum Anwendungen beider Gebiete, die über elementare Kenntnisse hinausgehen. So vermeidet er, wie eben erwähnt, Berechnungen auf Basis der Quadratwurzel, und auch anspruchsvollere geometrische Konstruktionen finden sich in seinem Werk kaum.

Des weiteren bezieht sich Vitruv extensiv auf die Naturphilosophie, und zwar auf die Vier-Elemente-Lehre, die auf die ionischen Naturphilosophen zurückgeht, und maßgeblich von Empedokles weiterentwickelt worden war. Sie war später von den Stoikern weitergeführt worden, deren Lehren in Rom zu seiner Zeit viele Anhänger hatte. Sie dient ihm vor allem als Bezugsrahmen, innerhalb dessen die von ihm oft kenntnisreich dargelegten Eigenschaften der verschiedenen Baumaterialien erklärt werden können. Allerdings ist diese Bezugnahme rein rezeptiv, d. h. alles, was er für die praktische Tätigkeit des Architekten lehrt, ist aus der Erfahrung heraus begründet, und wird lediglich mit naturphilosophischen Erklärungen ergänzt. Schlussfolgerungen, die primär aus den Thesen der Naturphilosophie abgeleitet wären, findet man bei ihm nicht. Erstaunlich ist allerdings in manchen Passagen das Verhältnis zwischen diesen beiden Komponenten der Darstellung. So findet man etwa zu dem für die praktische Arbeit der römischen Baumeister überaus wichtigen Thema Puzzolanerde erstaunlich wenige Informationen über deren Abbau, Arten, Verarbeitung usw., dafür aber einen langatmigen Erklärungsversuch über deren Eigenschaften im Sinne der Elementelehre.90

Eine weitere Disziplin der antiken Wissenschaften, die der Architekt nach Vitruv in Grundzügen kennen muss, ist die Musiktheorie (des Aristoxenos). Sie soll dem Architekten helfen, beim Theaterbau die Wirkungen des Schalls zu kalkulieren, und auch die behaupteten Möglichkeiten zu seiner Verstärkung.91

Die wissenschaftliche Disziplin, die wohl die größte Bedeutung für Vitruvs Werk hat, ist die Optik, denn anders als die zuvor genannten Wissenschaften haben einige Thesen der Optik relevante Folgen für seine Entwurfslehre. Der Grundgedanke dabei ist, dass das Bild von einem Bauwerk im Auge des Betrachters das Bauwerk nicht authentisch, sondern reduziert wiedergibt, und zwar um so mehr, je weiter die Bauglieder vom Betrachterstandpunkt entfernt sind. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass der Architekt bei der Dimensionierung von Bauteilen und der Bemessung von Winkeln diese Verzerrungen so einkalkulieren müsse, dass sich für den Betrachter das 'richtige' Bild ergibt. „Also muss die optische Täuschung durch Berechnung künstlich ausgeglichen werden."92 Dieses Prinzip, die Architektur kalkulierbaren Wahrnehmungsfehlern anzupassen, geht zweifellos auf die ältere griechische Tradition der 'optical refinements' zurück.93 Allerdings decken sich Vitruvs Konzepte nur zum Teil mit dem, was an griechischen Bauten im Sinne solcher Maßnahmen beobachtet worden ist. Dazu gehört z. B. die Kurvatur.

Sozusagen der Störfaktor, dem Vitruv durch entsprechende Maßnahmen begegnen will, ist die Luft. Vitruv nimmt hiermit auf die physikalische, nicht die geometrische Optik Bezug. Die bekannte Kontroverse, ob bei der Wahrnehmung das Auge Sehstrahlen auf das Objekt richtet, oder ob vom Objekt Bilder ausgehen, die auf das Auge treffen, berührt Vitruv zwar, lässt die Frage aber offen.94 In jedem Falle ist es für ihn die Dichte der Luft, d. h. ihre kleinsten stofflichen Elemente, die den Blick hindern, vor allem vom Betrachter entfernte Größen als solche zu erkennen, da der Blick diese Elemente der Luft durchdringen muss. Konkret ist es dem Betrachter insbesondere nicht möglich, die Proportionen von nahen und fernen Baugliedern (i. e. Bauglieder auf Betrachterniveau und in großer Höhe) genau zu erkennen. Damit verliert aber die modular geregelte Proportion ihre Wirksamkeit. Folglich müssen etwa zum Gebälk gehörende Bauglieder je nach Höhenlage stets etwa größer bemessen werden, als vom rein proportionalen Verhältnis her vorgesehen.95 Im selben Sinne müsse auch die Verjüngung von Säulen je nach Höhe von der grundlegenden Proportion abweichen. Ein ähnlicher Gedanke liegt seiner Vorstellung von der Wahrnehung von Objekten in geschlossenen Räumen zugrunde. So sollen in Vorhallen die hinteren Säulen etwas schlanker ausgeführt werden als die vorderen, um optisch gleich stark zu wirken wie die davor stehenden Säulen, weil der Blick in die Tiefe in geschlossenen Räumen durch mehr wahrgenommenen Punkte sozusagen Umwege mache.96. Es gibt noch eine Reihe weiterer von Vitruv geforderter Korrekturmaßnahmen, die ähnlich begründet sind, beispielsweise die Änderung von Winkeln, so dass Bauglieder in großer Höhe nicht lotrecht, sondern mit ihren Außenflächen leicht zum Betrachter hin geneigt ausgeführt werden müssen.97

Nahezu alle hier angesprochenen Formen optischer Korrekturen haben sich bei der Analyse von Bauten nicht identifizieren lassen. Man könnte daraus folgern, dass Vitruv einer kleinen Gruppe gleichsam esoterischer und theoriefixierter Architekten angehörte, deren Bezugnahmen und Thesen kaum verbreitet waren. Das trifft jedoch so nicht zu, denn es gibt Hinweise, das zumindest die Theorien der Optik auch von weniger bekannten Architekten rezipiert worden sind, die folglich auch über eine entsprechende Ausbildung verfügten. Das zeigt eine Textstelle, die sich in der Korrespondenz Ciceros findet. Cicero berichtet darin, wie er für seinen Freund Atticus eines von dessen Landgütern besucht hat, um ihm über den Fortgang der dortigen Bauarbeiten zu berichten, die vom Architekten Cyrus geleitet werden.98

When you find fault with the narrow windows, let me tell you that you are criticising the Cyropaedeia. For when I made the same remark, Cyrus used to answer that the views of the gardens through broad lights were not so pleasant. For let a be the eye, bg the object seen, d and e the rays ... you see the rest. For if sight resulted from the impact of images, the images would be in great difficulties with a narrow entrance: but, as it is, that „effusion“ of rays gets on quite nicely. If you have any other fault to find you won’t get off without an answer, unless it is something that can be put right without expense.

Die Passage zeigt zunächst, dass Cyrus, ein offenbar in Rom erfolgreicher Architekt wohl griechischer Abstammung,99 ganz offensichtlich über eine wissenschaftliche Vorbildung verfügt. In der Diskussion nimmt er erkennbar wie Vitruv Bezug auf die große Kontroverse der griechischen physikalischen Optik, die Cicero selber ebenfalls kennt. Zugleich spricht er auch die sog. geometrische Optik an, wie wir sie aus einer frühen Schrift von Euklid kennen. Cicero relativiert allerdings ironisch die wissenschaftliche Qualifikation des Architekten durch sein Wortspiel mit dem Namen des Architekten Cyrus und der Cyropaedeia, einer Schrift Xenophons über die Bildung des jüngeren Kyros, der vergeblich versucht hatte, sich zum König der Perser zu erheben. Erst der Schlusssatz jedoch erklärt den eigentlichen Hintergrund für Cyrus’ Bezug auf die Wissenschaft. Augenscheinlich war zwischen dem Bauherrn Atticus und dem Architekten Cyrus ein Festpreis vereinbart worden. Jede nachträgliche Korrektur der bereits ausgeführten Arbeiten wäre mithin zulasten von Cyrus’ Profit aus dem Vertrag gegangen, und eben deshalb sucht er Cicero als gebildetem Vertreter des Bauherrn wissenschaftlich zu beweisen, dass eine nachträgliche Verbreiterung des Fensters (was wohl einen neuen Fenstersturz erfordert hätte) nur von Nachteil sei. Die Wissenschaft hat in dieser Szene tatsächlich eine Funktion – allerdings nicht als Entwurfsgrundlage, sondern als Instrument, mit dem der Architekt seine professionellen Interessen durchzusetzen versucht. Das gilt in gewissem Sinne auch für Vitruv, der mit der Darstellung seiner Disziplin für einen durchaus weiter gedachten Leserkreis

3.4 Logistik

Um die Stadt Rom zur größten Metropole der antiken Welt auszubauen, war aus mehreren Gründen eine entwickelte Logistik notwendig. Der Ausbau der immer stärker wachsenden Stadt erforderte enorme Mengen an Baumaterial. Damit die Bauzeiten, vor allem der kaiserlichen Bauprogramme, möglichst kurz gehalten werden konnten und keine Stillstände auf den Baustellen eintraten, musste die Materialanlieferung effizient koordiniert werden. Der Bau des riesigen Komplexes der Diocletiansthermen dauerte kaum länger als in Athen der Bau des Parthenon, also eines einzigen Tempels, nämlich zehn Jahre. Schließlich verlängerten sich die Transportwege immer weiter, und zwar nicht nur, weil das Umland der Stadt nicht allein die geforderten Mengen liefern konnte, sondern auch, weil die gestiegenen Ansprüche an Gestaltung und Prestigewert der Bauten nur zu bedienen waren, wenn aus nahezu dem gesamten Mittelmeergebiet Baustoffe in die Hauptstadt geliefert wurden. In Einzelfällen wurden dabei die technischen Möglichkeiten bis an die Grenze des in der Antike Möglichen ausgereizt: So wurden Obelisken mit einem Gewicht von bis zu 500 Tonnen erfolgreich von Oberägypten nach Rom geschafft.

An Bedeutung verloren hat die Logistik erst in spätantiker Zeit, allerdings nicht, weil nicht mehr in großem Maßstab gebaut wurde, sondern weil bei Neubauten in immer größerem Umfang bereits vorhandenes Material aufgelassener Bauten zweitverwendet wurde. Das gilt für einfache Ziegelsteine ebenso wie dekorativ gestaltete Bauteile aus Marmor. Für letztere steht beispielhaft der Konstantinsbogen, der zu großen Teilen aus Bauteilen anderer Gebäude (Spolien) errichtet wurde.

Baumaterial ist normalerweise ein Massengut, das die Römer – ebenso wie spätere Epochen – wo immer möglich auf Wasserwegen transportierten. Das gilt selbst für vergleichsweise kurze Strecken. So wurde ein großer Teil der in Ostia angelandeten Güter über den Tiber sowie eigens angelegte Kanäle in die Stadt gebracht. Landtransport war nicht nur technisch aufwendiger, sondern entsprechend auch deutlich teurer, etwa im Verhältnis eins zu vier.100 Das Fernstraßensystem dürfte daher für den Transport von Baumaterial eine vergleichsweise geringe Rolle gespielt haben. Anderes gilt für die innerstädtischen Straßen, da das Baumaterial ja in der Regel nicht auf dem Wasserweg bis zum Bauplatz transportiert werden konnte. Im Fall Roms war dieser Teil der Transportwege nicht unkritisch, da Rom, anders als die Metropolen des Ostens wie Antiochia oder Alexandria, keine systematisch angelegte Stadt mit breiten Haupt- und Erschließungsstraßen war, sondern eine gewachsene Stadt mit entsprechend engen Straßen.

Trotz der in einigen Bereichen sehr intensiven Forschungen sind die technische wie die organisatorische Seite der römischen Logistik und die entsprechende Infrastruktur heute nicht mehr vollständig erkennbar. Doch ist das Bild der älteren Forschung, die insbesondere die Leistungsfähigkeit des römischen Landtransports bezweifelt hatte,101 mittlerweile zweifelsfrei revidiert worden.

3.4.1 Transporte auf dem Wasser

Über die alltäglichen, und sicher ältesten Formen des Transports von Baumaterial auf dem Wasserweg, geben die Quellen kaum Aufschluss. Wenn wir Berichte haben, dann über einzelne, spektakuläre Transporte wie die von Obelisken. Sicher ist, dass Holz, wo immer möglich, aus Kostengründen nicht auf Schiffe verladen wurde, sondern mit Flößen über die Flüsse in die Städte gebracht wurde. Vitruv erwähnt diese Praxis beiläufig, als er berichtet, dass das von ihm aus Gründen des Brandschutzes favorisierte Lärchenholz in Rom nicht verwendet wurde, weil es – da nicht schwimmend – nicht mit Flößen herbeigeschafft werden konnte, sondern auf Schiffe verladen oder auf Tannenholzflößen transportiert werden musste.102 Kähne wurden eingesetzt, als die Produktion von gebrannten Ziegeln ab dem Beginn des Prinzipats in großem Stil betrieben wurde, da die Ziegel am Ort der Tonvorkommen gebrannt wurden.103 Über das Meer verschifft wurden vor allem Marmor und andere wertvolle Gesteine. Welchen Umfang und welche Bedeutung der Steinimport hatte, wird daran deutlich, dass die Römer für den Marmortransport spezielle Schiffstypen konstruierten, wie aus der Erwähnung als naves lapidariae bei Plinius d. Ä. bekannt ist.104 Leider ist unter der großen Zahl bisher bekannt gewordener römischer Schiffswracks kein solches Spezialschiff gefunden worden, sondern nur normale Handelsschifftypen, die unter anderem auch Baumaterial transportierten. Im übrigen wurden auch für andere Typen von Fracht wie Getreide und Wein eigene Schiffstypen entworfen,105 was nicht nur die Bedeutung dieser Güter für den Fernhandel bezeugt, sondern vor allem, dass die Römer die Leistungsfähigkeit ihrer Handelsflotte zu optimieren suchten, während von früheren Kulturen besondere Konstruktionstypen jenseits des Standard-Handelsschiffs nur für den Seekrieg und für Prestigeprojekte bekannt sind.106 Der Höhepunkt römischer Schiffbautechnik im Kontext des Bauwesens waren die Transporter, mit denen die angesprochenen Obelisken aus Ägypten nach Rom gebracht wurden. Sie zählten allerdings nicht zu den naves lapidariae, sondern waren individuelle Konstruktionen, die eigens für eine einzige Fahrt entworfen und gebaut wurden. Auf sie wird weiter unten im Zusammenhang mit den Schwer- und Spezialtransporten eingegangen werden.

3.4.2 Häfen und Stapelplätze

Solange die Bevölkerung Roms noch nicht die Dimensionen der Kaiserzeit erreicht hatte, die Stadt folglich ihren Bedarf an Nahrungsmitteln wie auch an Baumaterial weitgehend aus dem Hinterland decken konnte, waren ausgebaute Hafenanlagen zur Abwicklung von umfangreichen Seetransporten nicht erforderlich. Ostia, der an der Tibermündung gelegene, etwa 30 km von Rom entfernte Seehafen, nach Ennius die älteste Kolonie Roms, war entsprechend lange Zeit hauptsächlich Flottenstützpunkt und Militärlager. Für den Umschlag von Baumaterial in großem Umfang wäre Ostia auch kaum geeignet gewesen, denn es gab keinen Hafen im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Schiffslände an der Flussmündung.107

In der Stadt selbst gab es bis in spätrepublikanische Zeit nur einen Flusshafen für den Umschlag sämtlicher Arten von Gütern, das Emporium vor der Porta Trigemina, zwischen dem linken Tiberufer und dem Aventin, wo die Landstraße nach Ostia begann. Dort lag auch der einzige Bereich der Stadt, der sich schon früh mit der Bauwirtschaft verbinden lässt, nämlich – bezeichnenderweise – das Holzhändlerviertel, in dem schon zu Anfang des 2. Jh. v. Chr. auf Staatskosten ein Hallenbau errichtet wurde. Ob es sich um eine Markt- oder Lagerhalle handelte, lässt sich nicht mehr sagen.108

Diese Situation änderte sich nachhaltig, als die Stadt etwa ab Mitte des 1. Jhs. v. Chr. massiv expandierte, was einerseits einen erheblich gesteigerten Bedarf an importierten Nahrungmitteln bedeutete, der nur über den Seeweg abzuwickeln war,109 und natürlich den Bedarf an Baumaterial anwachsen ließ. Hinzukam, dass der Umfang und die Ansprüche an öffentliche Bauten deutlich stiegen. Caesar war der erste führende Politiker, der nicht nur einen einzelnen Bau, sondern einen ganzen Baukomplex anlegen ließ. Für den Bau des Forum Julium ließ er ganze Straßenzüge aufkaufen, und organisierte für die Errichtung den Import von Marmor in Mengen, die nur über den Fernhandel zu beziehen waren.

Die Bewältigung der entsprechenden Transportvolumia war an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden. Man brauchte einen Seehafen, dessen Einfahrt auch bei ungünstigen Winden kontinuierlich angelaufen werden konnte und in dem die Schiffe vor Sturm geschützt waren. Zudem musste das Hafenbecken die für große Schiffe erforderlichen Tiefe haben, und schließlich brauchte man Kaianlagen von erheblicher Länge, um eine große Anzahl von Schiffen gleichzeitig entladen zu können. Da der Umschlag der Güter von den Seeschiffen auf die Flusskähne für den Transport in die Stadt nicht ,just in time‘ erfolgen konnte, war zudem die Anlage von Stapelplätzen und der Bau von Lagerhallen notwendig.

Abb. 3.2: Portus. Unter Claudius und Traian gebaute Hafenanlagen (W. Osthues).

Abb. 3.2: Portus. Unter Claudius und Traian gebaute Hafenanlagen (W. Osthues).

Der Bau einer solchen Infrastruktur hat sich über lange Zeit hingezogen. Erhebliche Erweiterungen der Hafenkapazitäten wurden noch im 2. Jh. vorgenommen. Mit der Anlage eigener Hafenabschnitte für den Umschlag von Baumaterial wurde aber bereits vor der Zeitenwende begonnen, und zwar zunächst in Rom selbst. Unter Augustus, dessen Bauaktivitäten die seines Großonkels Caesar noch bei weitem übertrafen, wurde im Bereich des des Marsfeldes, beim späteren Pons Aelius, nahe der heutigen Via Marmorata, ein Hafenabschnitt mit Stapelplätzen und Werkstätten nur für die Lagerung und Verarbeitung von Marmor angelegt110 Die Initiative dazu darf man wohl seinem leitenden Planer Agrippa zuschreiben. Der Ausbau Ostias zu einem echten Seehafen im oben erwähnten Sinne wurde hingegen erst vergleichsweise spät angegangen. Anstoss für diesen ersten großen Ausbau war allerdings weder der Bedarf des Bauwesens, noch die Kriegsflotte, die ohnehin nicht in Ostia stationiert war, sondern die schon angesprochenen Probleme mit der Nahrungsmittelversorgung, die aufgrund des Bevölkerungswachstums nur noch durch Fernhandel abgedeckt werden konnte. Unter Claudius wurde nördlich von Ostia im zweiten Viertel des 1. Jhs. ein riesiges neues Hafenbecken angelegt mit weit hinausreichenden Molen, einem großen Leuchtturm, langen Kaianlagen, Werften und Speicherplätzen (Abb. 3.2). Dieser neue, eigentlich erste Hafen Roms wurde in einfach Portus genannt. Das in großen Dimensionen konzipierte Projekt scheiterte jedoch mittelfristig, da das Problem der Verlandung des Hafens durch das von der Strömung angeschwemmte Material nicht gelöst werden konnte. Deshalb musste unter Traian ein weiterer Hafen mit einem neuen Becken gebaut werden. Das heute südlich des Flughafens Fiumicino trotz der Verlandung immer noch erkennbare hexagonalen Hafenbecken wurde 113 n. Chr. vollendet.111 Der Hafen wurde mit einem zusätzlichen Kanal, der fossa trainana, mit dem Tiber verbunden. Bemerkenswert an der jüngeren Anlage ist die hexagonale Form. Sie diente offensichtlich dem Zweck, auf einer relativ begrenzten Grundfläche, damit der Aushub für das Hafenbecken vergleichsweise gering gehalten werden konnte, gleichwohl möglichst lange Kaimauern zu realisieren. (Die Lösung dieser Aufgabe ist, nebenbei bemerkt, im Grundsatz die gleiche, die auch am Terminalgebäude des Berliner Flughafens Tegel realisiert worden ist, das ebenfalls einen hexagonalen Grundriss hat.) Traians Projekt bei Ostia, und auch die auf seine Initiative hin erfolgte Neuanlage des Hafens bei Civitavecchia, hat die Forschung direkt mit seinen Bauprogrammen in Verbindung gebracht.112 In jedem Falle dürften die erstaunlich kurzen Bauzeiten der großen Bauprogramme Traians, und auch die seines Nachfolgers Hadrian, zu einem nicht geringen Teil durch die systematischen Verbesserung der Transportinfrastruktur ermöglicht worden sein.

3.4.3 Landtransport

Da Baumaterialn wegen der Kosten wo immer möglich auf dem Wasser transportiert wurde, dürfte der Ferntransport von Materialien auf dem Landweg nur eine geringe Rolle gespielt haben. Entsprechend hatte auch das – spätestens in der Kaiserzeit hervorragend ausgebaute – Fernstraßennetz für das Bauwesen kaum große Bedeutung.113 Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die schon zitierte Bemerkung Vitruvs, Lärchenholz sei nur in den Städten der Adria, nicht aber in Rom verfügbar, weil nur diese von den Einschlaggebieten südlich der Alpen auf dem Wasserweg erreichbar seien. Den Landtransport, obwohl etwa über die schon 220 v. Chr. erbaute Via Flaminia technisch sicherlich machbar, erwähnt Vitruv nicht einmal als Möglichkeit.

Vollkommen vermeidbar war der Landtransport der Materialien natürlich nicht, da das Material ja immer zumindest vom Hafen zur Baustelle gebracht werden musste. Die wenigen Hinweise in den Quellen dazu gelten den Problemen des innerstädtischen Transports. Juvenal erwähnt offenbar nicht seltene Unfälle der mit Marmor beladenen Wagen innerhalb der Stadt Roms, etwa durch Achsbruch, bei denen Passanten durch das Herabstürzen der Ladung getötet wurden, und auch Schäden beim Transport ganzer Tannen- und Pinienstämme.114 Hier zeigen sich die eingangs erwähnten Probleme Roms als gewachsener Stadt, der breite Hauptverkehrsadern fehlten. Auch erwähnt er, dass wegen der Dichte des Verkehrs in den engen Gassen der Stadt Baumaterialien nachts transportiert wurden, so dass wegen des Lärms und des Geschreis der Fuhrleute die Bewohner nicht zum Schlafen kämen115 – sicherlich eine satirische Übertreibung, aber wohl kaum ohne realen Hintergrund. Aufschlussreich in diesem Kontext ist auch der Hinweis beim älteren Plinius,116 dass als Marcus Scaurus Marmorsäulen von 38 Fuß Höhe (ca. 11,5m) zur Aufstellung in seinem Privathaus anliefern ließ, der Unternehmer, der den Auftrag für die Instandhaltung der Abwasserkanäle übernommen hatte, Gewährleistung verlangte für mögliche Schäden an den unter den Straßen verlaufenden Kanälen.

Gleichwohl war der Transport auch schwerer Lasten mit von Ochsen oder Maultieren gezogenen Wagen kein grundsätzliches Problem. Hinweise auf die verwendeten Typen von Wagen geben einige bildliche Darstellungen. Hinzukommen in jüngerer Zeit Funde von an Wagen verwendeten Bauteilen aus Eisen, die zeigen, dass die römischen Stellmacher auch fortgeschrittene Techniken beherrschten.117 Zwar gelten nicht die Römer, sondern die Kelten als führend im antiken Wagenbau, doch ist anhand verschiedener technischer Termini gezeigt worden, dass die Römer wesentliche Neuentwicklungen von den Kelten übernommen haben.118

Leichte bis mittelschwere Wagen, die von Pferden oder Maultieren gezogen wurden, waren aus Esche hergestellt, schwere Wagen mit Ochsengespannen als Zugtieren wurden aus Eiche gefertigt.119 Bildliche Darstellungen zeigen fast immer eine Bespannung mit zwei Zugtieren und offene Wagen mit ein oder zwei Achsen.120

Die Römer verbauten relativ große Räder, die auf unebenem oder weichem Boden einen geringeren Rollwiderstand haben als kleinere Räder.121 Scheibenräder, die verglichen mit Speichenrädern ein relativ hohes Gewicht haben und kaum elastisch sind, findet man vereinzelt auf bildlichen Darstellungen.122 Meist sind auf den bildlichen Darstellungen Wagen mit den schon seit dem 2. Jahrtausend aus Mesopotamien bekannten Speichenrädern erkennbar, und zwar vom später kanonischen Typus mit zur Nabe zentrierten Speichen. Der griechische Typus des Strebenrads wurde anscheinend nicht verwendet.

Ein Fundkomplex aus Neupotz im Rheinland, der auf 278 n. Chr. datiert wird, hat einige sehr fortgeschrittene Konstruktionsdetails von Achsen und Naben römischer Wagen gezeigt: Es gab Räder, bei denen die Felgen aus einem einzigen Stück Holz gebogen waren, teilweise mit umlaufendem Eisenbeschlag. Auch die Achsen hatten Führungsbuchsen aus Eisen. Die Radnaben wurden gedrechselt, aber mit Eisenringen verstärkt, die nicht aufgenagelt, sondern aufgepresst wurden. Für die Lagerung der Nabe auf der Achse wurden ebenfalls eiserne Buchsen verwendet, d. h. es wurden Gleitlager verbaut, die mit Fett geschmiert wurden.123

Einachsige Wagen brauchten per se keine Lenkung. Auch zweiachsige Wagen hatten häufig keine Lenkung, obwohl dadurch der Verschleiß an Rädern und Achsen höher war als bei Wagen mit gelenkter Vorderachse. Die Lenkung der Vorderachse (auf einem Drehschemel oder mit einem Bolzen) war aber bekannt. Auf dem Relief eines Transportwagens für Weinfässer aus Langres etwa liegt der Wagenkasten erheblich höher als die Achsen, was konstruktiv nur Sinn macht, wenn die vordere Achse schwenkbar war. Nachweisbar ist die – in der Forschung lange umstrittene – Lenkung der Vorderachse an dem aufgrund von Befunden rekonstruierten Kölner Reisewagen. Ebenfalls nachgewiesen ist dort die Federung des Wagenkastens. Bremsen könnten auf einigen Abbildungen darstellt sein, doch sind sie nicht zweifelsfrei erkennbar.

Konstruktiv nicht gelöst von den römischen Stellmachern ist das Problem, dass Speichenräder, bei denen die Speichen alle in einer Ebene liegen, nur sehr wenig quer zur Fahrtrichtung wirkende Kräfte aufnehmen können.124 Das Prinzip, die Speichen leicht konisch anzuordnen, indem sie auf der Nabe versetzt zu einander befestigt werden (wie bei einem Fahrrad), ist jedenfalls für die römische Antike nicht zu belegen. Berechnungen haben allerdings ergeben, dass die Wagen mit Speichenrädern ein Gesamtgewicht von drei Tonnen hätten haben können, was deutlich über dem liegt, was ein Pferdegespann ziehen kann (ca. 1 to). Mehr als zwei Zugpferde waren selten.125 Noch im Codex Theodosianus war das Maximalgewicht der Ladung für Wagen des cursus publicus (der staatlichen ,Transportorganisation‘) auf knapp fünfhundert Kilogramm beschränkt.126

Da im Bauwesen aber erheblich höhere Lasten transportiert worden sind, muss man mit noch anderen Wagentypen und Bespannungen rechnen. Bei Lasten bis etwa zehn Tonnen dürften die Römer Wagen mit Scheibenrädern verwendet haben, die von zehn oder noch mehr Ochsenpaaren gezogen wurden, wie es aus Griechenland inschriftlich bekannt ist,127 Schwertransporte mit Ochsenkarren waren noch zu Beginn des 20. Jhs. in den Steinbrüchen von Carrara übliche Praxis.

Nochmals höhere Lasten, wie beispielsweise Bauglieder übergrößer Säulenstellungen, Obelisken, Kolossalstatuen usw., können nicht mit Wagen transportiert worden sein. Möglich waren solche Transporte nur mit Rollen, die – anders als Räder – eine nicht nur punktuelle Aufstandsfläche hatten. Sie mussten jeweils beim Ziehen der Last von hinten nach vorne umgesetzt werden, was den Transport, verglichen mit der Nutzung von Wagen, deutlich langsamer macht. Diese Verfahrensweise war schon im alten Orient bekannt. Schlitten können wegen der großen Auflagefläche der Kufen zwar ebenfalls sehr hohe Lasten bewältigen, durften wegen des enormen Reibwiderstands aber nur dort eingesetzt worden sein, wo der Transportweg durchgehend abschüssig war. Sie werden daher vor allem in Steinbrüchen genutzt worden sein, wo bei steilen Wegen die von der Friktion bewirkte Bremswirkung des beladenen Schlittens das Abseilen erleichterte, wie es für die Steinbrüche im Pentelikon bei Athen gesichert ist.128

3.4.4 Organisation: Die ratio marmorum

Über viele Aspekte der organisatorische Seite der Logistik geben die Quellen kaum Aufschluss. So ist über die privatwirtschaftlichen Transportunternehmen fast nichts bekannt. Einigermaßen deutlich nachzeichnen lässt sich nur die ab der frühen Kaiserzeit aufgebaute staatliche Behörde, deren Aufgabe die Beschaffung und Lieferung von Marmor war: die ratio marmorum. Grundlegende Untersuchungen zur Arbeitsweise dieser Behörde hat John Ward-Perkins vorgelegt.129 Dadurch angestoßen, sind eine ganze Reihe von weiteren Forschungen erschienen, die die Ergebnisse von Ward-Perkins erweitert, aber nur in wenigen Aspekten modifiziert haben, so dass hier auf die Kernaussagen seiner Studien mit einigen Ergänzungen zurückgegriffen werden kann.130

Die ratio marmorum war eine zentrale kaiserliche Beschaffungsstelle für Marmor, die wohl 17 n. Chr. unter Tiberius eingerichtet wurde. Sie hat das ältere System verdrängt, bei dem Privatunternehmer entweder eigene Brüche betrieben oder staatliche Brüche auf Zeit pachteten. Ob dabei Privatbesitz verstaatlicht wurde, oder aber nur die Vergabe von Pachtverträgen für schon vorher in Staatsbesitz befindlichen Steinbrüche beendet wurde, lässt sich nicht mehr zweifelsfrei erkennen.131 Sicher ist, dass auch staatliche Steinbrüche außerhalb Italiens in die zentrale Verwaltung eingegliedert wurden, wie etwa die immer schon staatlichen Steinbrüche des ptolemäischen Ägypten, das auch als Vorbild der zentral gesteuerten Bewirtschaftung der Steinbrüche gedient haben könnte.132

Primäres Ziel der Einrichtung der Behörde war sehr wahrscheinlich, die kontinuierliche Belieferung der kaiserlichen Bauprojekte mit Marmor sicherzustellen. Daraus lässt sich folgern, dass es bei der älteren Organisationsform mit Aufträgen an Privatunternehmer und einzelnen, direkt staatlich organisierten Beschaffungsaufträgen zu Friktionen für den Baufortschritt in Rom gekommen sein dürfte. Die spätere Organisationsentwicklung ist im einzelnen nicht völlig rekonstruierbar. Sicher ist, dass es mehrere Reformen der Behörde unter den Flaviern133 und unter Hadrian gegeben hat,134 die wahrscheinlich einer weiteren Zentralisierung gedient haben, was wiederum bedeuten würde, dass die ratio unter Tiberius noch kein voll ausgebildetes Monopol auf den Marmorhandel im Mittelmeer hatte. Denkbar in diesem Sinne ist, dass die außeritalischen Steinbrüche zunächst zunächst unter der Leitung der jeweiligen Provinzgouverneure verblieben waren.135 Auch die erst späte Belieferung von Privatleuten durch die ratio zeigt, dass die Monopolisierung zuvor nicht wirklich umfassend durchgesetzt worden war, so dass es selbst in der hohen Kaiserzeit doch noch einen privatwirtschaftlichen Handel mit Marmor gegeben haben muss.

Die Behörde hatte einen Beamten mit Dienstsitz in Rom als Leiter, der spätestens unter Hadrian den Titel eines procurator marmorum trug. Ihm war ein Stab zugeordnet mit Schreibern und Hilfskräften. Die Leiter der einzelnen Steinbrüche waren ihm unterstellt, bei staatlichen Brüchen ebenfalls Beamte, bei Brüchen im Besitz der Legionen Centurionen. Diese regionalen Leiter haben Aufträge mindestens phasenweise auch in eigener Regie abgewickelt.

Die Behörde war keine reine Verwaltungsorganisation, sondern verfügte auch über technisches Personal. Diese Fachkräfte vor Ort, die mit den Eigenschaften des im jeweiligen Steinbruch abgebauten Materials vertraut waren, sind teilweise auch projektbezogen an Baustellen der Besteller abgeordnet worden. Die von den Severern wegen ihrer Herkunft besonders geförderte Stadt Leptis Magna beispielsweise bezog für den Ausbau der öffentlichen Bauten sowohl das Steinmaterial wie auch die Fachkräfte aus Steinbrüchen in Attika und der Prokonnesos. Dadurch arbeitete die Behörde teilweise nicht nur als Koordinationsstelle, sondern – modern ausgedrückt – als eine Art Systemanbieter.

Ein wichtiger Aspekt der ratio marmorum ist, dass sie maßgeblich an der Rationalisierung der Marmorversorgung durch Standardisierung beteiligt war.136 Dadurch konnte die Kommunikation reduziert und die Abarbeitung individueller Bestellmaße vermieden werden. Der Effekt war, dass einerseits die Produktion auf Vorrat ermöglicht wurde (Vorräte wurden auch auf Stapelplätzen, etwa in Ostia, gelagert), und zudem die Lieferzeiten nachhaltig verkürzt werden konnten. Standardisierte Bauglieder, meist schon in den Steinbrüchen vorgefertigt, waren in verschiedenen Größenklassen lieferbar.

3.5 Materialwissen

3.5.1 Holz

Auch wenn die erhaltenen Reste der römischen Bauten nur wenig Spuren der Verwendung von Holz zeigen, so ist dennoch zweifelsfrei, dass Holz eine sehr wichtige Rolle im römischen Bauwesen gespielt hat.137

Zwar waren reine Holzkonstruktionen sicher zu allen Zeiten recht selten, doch zählen dazu einige Bauten, die zeigen, dass die Römer den Holzbau auch in großem Maßstab beherrschten. Ein Beispiel dafür waren die Theaterbauten, die Tausende von Zuschauern aufnehmen konnten (Abb. 3.19). Sie wurden in der Zeit der Republik aus politischen Gründen aus Holz errichtet, als temporäre Bauten, da der Senat keine dauerhaften Stätten der bloßen Unterhaltung des Volks tolerierte. Erst 55 v. Chr. setzte Pompeius den Bau des ersten Theaters in Rom aus Stein durch. Auch später noch wurden Theaterbauten in Holz errichtet, bis man schließlich – nach mehreren Katastrophen durch Einsturz und Brand mit einer großen Zahl von Toten138 – von dieser Bauweise endgültig abging zugunsten von Betonkonstruktionen.

Dauerhaft große Bedeutung hatte Holz hingegen beim Bau von Brücken.139 Zentrales Material der Baukonstruktion war Holz des weiteren beim Fachwerkbau, einer Skelettbauweise, bei der fast alle tragenden Elemente oberhalb der Fundamente aus Holz hergestellt wurden. Auf diese Bautechnik, die vor allem im stadtrömischen Wohnungsbau bis zum Beginn der Kaiserzeit dominant war, wird im folgenden Abschnitt eingegangen.

Auch wenn Holz bei den anderen Bautechniken nicht als primärer Baustoff diente, so konnte doch kaum ein Bau, und sicher keine Baustelle, ohne Holz auskommen. Holz war der übliche Werkstoff für die meisten Decken und Dachstühle, da es preiswerter war als die Konstruktion von Gewölben, und wurde beim Innenausbau der Rohbauten für Treppen, Türen, Fensterläden, Balkone und Galerien verwendet. In Sonderfällen, beim Bauen auf nicht hinreichend belastbarem Baugrund, diente Holz zudem der Fundamentierung, indem in den Baugrund Holzpfähle eingerammt wurden, auf denen die Stein- oder Betonfundamente aufsetzen. Auf der Baustelle schließlich waren die Werkzeuge und Maschinen, die Wagen, Kräne, Leitern und Baugerüste größtenteils aus Holz gefertigt.

Die Versorgung mit Bauholz war für Rom kein grundlegendes Problem, da Italien in der Antike über große Wälder verfügte, wie etwa der Grieche Dion von Halikarnass feststellte, nachdem er 29 v. Chr. von der kleinasiatischen Küste nach Rom gekommen war.140 Der Import von Holz aus Gebieten außerhalb Italiens war daher für das Bauwesen kaum erforderlich, und entsprechend erwähnt Vitruv in seinen Abschnitten über das Bauholz von den Importhölzern allein die Zeder.141

Bewaldet waren vor allem die bergigen Regionen der italischen Halbinsel, da die Ebenen landwirtschaftlich genutzt wurden, was auch für das römische Umland galt. Für die Nutzholzgewinnung bestanden hier jedoch Einschränkungen, da einige der Wälder den Göttern geweiht, und damit dem Holzeinschlag entzogen waren.142 Zudem waren bereits in augusteischer Zeit einige Waldgebiete, die hochwertige Qualitäten liefern konnten, und zugleich verkehrsgünstig auf dem Wasserweg erreichbar waren, durch übermäßigen Einschlag für das stadtrömische Bauwesen nicht mehr lieferfähig, wie das ehemals für sein Schiffbauholz berühmte Pisa.143 Die Versorgung mit Bauholz war daher letztlich ein Kompromiss zwischen den zu fordernden Eigenschaften des Holzes und den (Transport-) Kosten. Entsprechend beklagt Vitruv, wie schon erwähnt, dass das schwer entflammbare Lärchenholz vom südlichen Alpenrand zwar geeignet wäre, das Probleme der Brände in Rom zu reduzieren, jedoch aus Kostengründen kaum verwendet wurde, weil der Transport über den Po nur für die Städte der Adriaküste infrage kam.144

Da Holz in der Antike ein in sehr vielen Bereichen genutzter Werkstoff war, gab es über die Eigenschaften der verschiedenen Holzarten eine umfangreiche Literatur. Der ältere Plinius hatte in seiner naturalis histora dem Thema nicht weniger als sechs Bücher gewidmet,145 und konnte dabei auf die ebenfalls umfassenden, etwa vierhundert Jahre älteren Arbeiten des griechischen Autors Theophrast zurückgreifen.146 Speziell die Eignung der Holzarten im Bauwesen behandelt Vitruv in seinen schon angesprochenen Abschnitten über das Bauholz,147 und nennt dort auch die entsprechenden Kriterien: Festigkeit (also Druck-, Zug- und Biegefestigkeit), Verzug und Rissbildung durch Trocknung, Dauerhaftigkeit im Sinne geringer Gefährdung durch Fäulnis und Schädlingsbefall sowie Entflammbarkeit. Qualitätsunterschiede durch die Bearbeitung werden von ihm ebenfalls kurz angesprochen. So plädiert er wegen der reduzierten Feuchtigkeit des Holzes für einen Einschlag im Herbst, also während der Ruhephase im Wachstum der Bäume (,Saftruhe‘), und schlägt zur Trocknung anstelle der üblichen Lagerung ein spezielles Vorgehen beim Einschlag vor: die Stämme sollen zunächst nur zur Hälfte durchgesägt werden, damit anschließend Feuchtigkeit, und auch die Harze aus dem Mark, entweichen könnten. Ob dieses Vorgehen tatsächlich praktiziert wurde, oder ob es sich um eine eher akademische ,armchair invention‘ handelt, lässt sich allerdings nicht beurteilen.

Was Vitruv nicht gibt, obwohl er es vom Architekten fordert, ist eine Verwendungsliste der unterschiedlichen Holzarten je nach Funktion am Bau.148 Einzige Ausnahme ist die Empfehlung, für Pfähle als Fundamentbasis in sumpfigem Untergrund Erlenholz zu verwenden, da es auch in feuchter Umgebung kaum Fäulnisbildung zeigt. Wegen der stärkeren Sonneneinstrahlung, die zu geringerer Feuchtigkeit führen soll, favorisiert er die Tannen von den Westabhängen des Apenin (die ,Untermeertanne‘).149 Archäologische Befunde können hinsichtlich der Verwendung der Holzarten nur sehr punktuell Auskunft geben, da sich Holz am Bau nur in Ausnahmefällen erhalten hat. In Rom wurden, wo lange Stämme gebraucht wurden (etwa bei Decken und Dachstühlen), hauptsächlich Tannen verwendet. Eichenholz aus Latium und Etrurien wurde ebenfalls häufig genutzt, unter anderem für Dachschindeln anstelle von Dachziegeln.150 Für den Innenausbau mit Türen und Fenstern konnten auch weichere Holzarten verarbeitet werden.

3.5.2 Fachwerk: Holz, Lehm und Stein

Ein schwieriges, und in der Forschung selten behandeltes, aber aus mehreren Gründen relevantes Thema ist der Fachwerkbau, d. h. das Errichten eines Gebäudes, bei dem auf einem Steinsockel ein tragendes Skelett aus Holzbalken aufgebaut wird, dessen ,Fächer‘ mit nicht tragenden Materialien – meist auf Lehmbasis – ausgefüllt werden. Baugeschichtlich ist das Thema relevant, denn auf Basis der Fachwerktechnik hat die römischen Architektur einen Gebäudetypus